Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft ist eine Unternehmensform, welche in Deutschland einen relativ großen Bekanntheitsgrad besitzt. Aus der modernen Wirtschaft der westlichen Welt, aber auch aus anderen Industrienationen wie Japan, Russland, China ist die Aktiengesellschaft nicht mehr weg zu denken. Dafür spielt die Aktiengesellschaft (AG) schon längst eine zu große wirtschaftliche Rolle, doch wie unterscheidet sich die Aktiengesellschaft (AG) von anderen Unternehmensformen wie z.B. der GmbH und was zeichnet eine Aktiengesellschaft (AG) aus? Eine Unternehmensform kann vieles Aussagen, deswegen bedienen wir uns eines vom Lexikon definierten Begriffes: „Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft ( auf ein Grundkapital gestützte Unternehmensform, bei der die Mitglieder, welche in diesem Falle Aktionäre heißen, von der Haftung auf eben dieses Kapital beschränkt bleiben. Bei krimineller Tätigkeit, gelten natürlich andere Haftungsbeschränkungen für einzelne Mitglieder bzw. Aktionäre.) mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person) (bedeutet, dass sie zwar auf Mitgliedern beruht, doch als Vereinigung selbst Rechte und Pflichten besitzt und dadurch z.B. vor Gericht klagen kann, sowie auch verklagt werden kann.)" . Die Rechtsgrundlage einer Aktiengesellschaft (AG) findet man im Aktiengesetz (AktG). Jede Aktiengesellschaft (AG) muss in ihrem Namen entweder die Kürzel (AG) oder den Zusatz Aktiengesellschaft tragen. Es wird ein Mindestkapital von 50.000 Euro für eine Aktiengesellschaft (AG) benötigt. Das Grundkapital wird in Aktien (Anteile) aufgeteilt, durch die Aktien haben die Aktionäre (Anteilseigner) gewisse Rechte. Jede Aktie muss einen bestimmten (gesetzlich geregelt) Mindestnennwert haben, Stückaktien aber nicht. Eine Aktiengesellschaft (AG) haftet mit dem Firmenvermögen für Schulden etc. , die Aktionäre tragen dabei das Risiko des Wertverlustes ihrer Aktien, wobei es keine Grenze gibt, was im einzelnen Fall zum Totalausfall führen kann. Das Leitungsgremium einer Aktiengesellschaft (AG) bildet der Vorstand, das Kontrollorgan hingegen der Aufsichtsrat. Neben den Haftungsbeschränkungen (auch andere Gesellschaftsformen haben Haftungsbeschränkungen, wenn auch nicht jede.) ist ein weiter großer Vorteil einer Aktiengesellschaft (AG) die Beschaffung von neuem Kapital, welche hier einfacher zu realisieren ist, als bei vielen anderen Gesellschaftsformen. Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) ist durch Vorschriften, detailliert gesetzlich geregelt. In seinen groben Grundzügen ist die Vorgehensweise der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) unter Anderem hier zu finden. Zu beachten ist außerdem noch, dass eine Aktiengesellschaft an die Börse gehen (und damit ein Börsenunternehmen werden, dessen Aktien dann dort gehandelt werden) kann, jedoch nicht zwangsläufig muss. Bei Unklarheiten bzw. Fragen diesbezüglich können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden, schreiben Sie uns hierfür einfach eine Email an info@iov-krankenversicherung.de . Anschließend folgen jene Artikel etc., welche in diesem Lexikonartikel verlinkt wurden und intern zu finden sind (also nicht von anderen Seiten stammen). Bei Artikel und Texten welche eine gewisse Länge überschreiten haben wir darauf verzichten und bitten Sie bei Interesse dem Link zu folgen. Für die inhaltliche Richtigkeit wird kein gewähr gegeben. Für diesen Artikel gelten wie für alles andere auf unserer Seite die AGB sowie die Datenschutzerklärung von IOV- Ihr Online Portal für Vergleiche.

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