Annahme
Annahme in der PKV. Um angenommen zu werden, muss zuerst ein Annahme Antrag gestellt werden. Ist dieser Antrag korrekt Ausgefüllt, wird die jeweilige Versicherungsgesellschaft bei welcher der Antrag gestellt wurde, die Angaben überprüfen. Sind alle Voraussetzungen, welche das Versicherungsunternehmen an den Antragsteller hat, von diesem Erfüllt, erhält der Antragsteller eine Aufnahmebestätigung des Versicherungsunternehmens. Es gibt einige Gründe die zur Ablehnung eines Antragstellers bzw. seines Antrages führen können. Nachzulesen unter Ablehnung in unserem Versicherungslexikon. Abgesehen von diesen beiden Fällen, kann es auch zu einem „Gegenangebot“ kommen, z.B. wird auf Grund des Gesundheitszustandes des Antragstellers ein Risikozuschlag gefordert, oder vertragliche Einschränkungen von Seiten der Versicherungsgesellschaft gemacht. Dieses „Gegenangebot“ kann der Antragsteller dann annehmen oder ablehnen. Der Antragsteller ist wenn dieses nicht erfolgt (ein Gegenangebot), 6 Wochenlang nach Antragstellung an seine Anfrage gebunden (Bindefrist) überschreitet die Versicherungsgesellschaft jedoch diese 6 Wochen, so steht es dem Antragsteller frei, sich für oder gegen den Vertrag zu entscheiden.
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PKV Antrag
Der PKV Antrag, ist eine Anfrage. Diese Anfrage um Versicherungsschutz geht vom potentiellen Versicherten aus. Dabei wird in der Regel, ein Vordruck der Versicherungsgesellschaft ausgefüllt. In diesem Vordruck sind unter anderen alle wichtigen Informationen rund um den Vertragsgegenstand und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) enthalten. Natürlich sind einige Fragen an den Antragsteller enthalten, sowie zusätzlich Belehrungen an den Antragsteller und die Einwilligungserklärung. Bei Unterschrift willigt der Antragsteller damit ein, dass die Schweigepflicht der behandelnden Ärzte an das Versicherungsunternehmen aufgehoben wird. Es empfiehlt sich dieses (den Antrag), zusammen mit einem dafür ausgewiesenen Fachmann bzw. einer Fachfrau zu stellen. Da es komplizierter ist als es sich anhören mag. In der Regel geschieht das aber so und so. Denn die meisten Leute die sich versichern lassen, gehen dabei den Weg über einen entsprechenden Versicherungsfachmann bzw. Versicherungsfachfrau. Für den großen Teil der Menschen, ist dies sicherlich auch der bessere Weg. Dabei sollte man immer auf die Seriosität des Anbieters achten. Da es leider auch bei einigen „großen“ der Branche, der Kunde und seine Vorteile bzw. sein Schutz, nicht im Fokus gelegen hat bzw. liegt. Wichtig für Sie ist, suchen Sie sich ein Internet-Portal dem Sie vertrauen schenken können und tragen Sie sich ein. Lassen Sie sich anschließend bei der Kontaktaufnahme lange beraten, stellen Sie alle Fragen die Sie haben. Achten Sie darauf, dass die Person, welche Sie berät vom Fach ist, sich Zeit nimmt, Sie informiert aber nicht belabert (vor alle Dingen, niemals versuch Sie zu falschen Angaben zu überreden bzw. Krankheiten zu verschweigen etc.) . Dabei nie den Verstand und das Gefühl außer acht lassen. Stimmt alles, können Sie sich glücklich schätzen und ein wenig sorgenfreier in die Zukunft blicken. Falls jedoch nicht alles stimmt, lieber noch einmal wo anders versuchen bzw. sich bei dem entsprechenden Internet-Portal melden. Dort wird Ihnen sicherlich gerne weitergeholfen, wenn es sich um ein seriöses Internet-Portal handeln. Nach dem ganzen Prozedere, entscheidet die Gesellschaft dann entweder Sie zu versichern (nimmt den Antrag an, passiert das Fristgerecht sind Sie verpflichtet diesen Vertrag auch einzugehen), oder aber das Versicherungsunternehmen entschließt sich Sie zu versichern, aber nur mit einen zusätzlichen Risikobetrag (stellt Ihnen ein Gegenangebot), wegen Vorerkrankungen etc. , oder eine Versicherung mit Ausschluss auf Leistungen für gewisse Krankheiten (was auch wiederum ein Gegenangebot ist. Ein Gegenangebot können Sie annehmen, müssen es aber nicht.). Als letztes bleibt noch eine Ablehnung der Versicherungsgesellschaft, was natürlich auch eine Möglichkeit darstellt. Wird man einmal von einer Versicherungsgesellschaft abgelehnt, gilt in der Regel, dass einen auch die anderen Versicherungsgesellschaften ablehnen. Besteht diesbezüglich berechtigter Verdacht, sollte man eine Anonyme Voranfrage mache. So etwas sollte natürlich automatisch passieren, wenn dem entsprechenden Versicherungsmakler, welcher den potentiell Versicherten vertritt, der Verdacht kommt, dass so etwas passieren könnte. Bei einen entsprechenden Fachmann bzw. einer Fachfrau wird das auch gegeben sein.
Ablehnung
Eine Ablehnung kann aus mehreren Gründen geschehen. Die Gesellschaften, welche die private Krankenversicherung anbieten, haben zwar ähnliche Grundsätze in ihrer Annahmepolitik, jedoch durchaus abweichende Regelungen. So gibt es z.B. bei den einzelnen Gesellschaften eine andere Grenze für das zulässige Höchstalter. Auch gibt es Krankheiten beziehungsweise bei bestehenden Risiken für Erkrankungen, aus denen bei der einen Versicherungsgesellschaft eine Ablehnung der PKV folgt und welche eine andere Gesellschaft, mit einem Zusatzbeitrag noch versichern würde. Jedoch gibt es einige Krankheiten (schwere Erkrankungen wie Diabetes, Krebs, psychische Erkrankungen bzw. Störungen etc.) und Risiken, welche keine Gesellschaft versichert. Dabei immer zu beachten: Bei schweren Krankheiten, die schon lange zurück liegen, geheilt sind und/oder nur tragbare beziehungsweise gar keine Risiken für das spätere Leben in sich bergen, gilt das nicht! Eine Ablehnung kann also, wie bisher aufgezeigt, aus Erkrankungen (dabei interessieren sich die Gesellschaften für den Zeitraum der letzten 5-10 Jahre, doch gibt es auch Gesellschaften welche noch längere bzw. kürzere Zeiträume in Betracht ziehen) und Vorerkrankungen, welche ein Risiko darstellen, hervorgehen, jedoch auch aufgrund der Überschreitung des zulässigen Alters für Neuaufnahmen. Eine Ablehnung kann auch aus der Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen für eine private Krankenversicherung oder falscher Antragstellung etc. folgen. Auch kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller (vorsätzlich) falsche Angaben macht, es noch offene Beträge gibt z.B. wegen einer anderen Versicherung oder Ähnliches . Zusätzlich zu beachten ist ein kürzlich erlassenes Gesetz , welches unserer Meinung und der vieler Experten nach völlig nutzlos und sogar schlecht ist. Dieses Gesetz schreibt den Versicherungsgesellschaften vor, dass sie einen Tarif für die PKV anbieten müssen, bei dem niemand auf Grund von Krankheit oder Alter abgelehnt werden darf. Wir gingen schon auf dieses Thema ein, zwar nicht gesondert, jedoch zum Beispiel in diesem Artikel. Kurz gesagt, sind besagte Tarife für fast niemanden interessant, da sie sehr teuer sind und auch nur ähnliche Leistung wie die gesetzlichen Krankenversicherung bieten.
Bindefrist
Der Begritt steht für eine Frist, bis zu der man an beispielsweise eineLeistung etc. gebunden ist. In der privaten Krankenversicherung kennen wir die Bindefrist zum Beispiel bei der Antragstellung, denn nach danach ist man 6 Wochen lang an seine Antragstellung gebunden, man kann also nicht von ihr zurücktreten (Antragsbindefrist genannt, möchten Sie mehr darüber erfahren klicken Sie hier). Dadurch hat die Versicherungsgesellschaft genügend Zeit, den Antragsteller zu überprüfen. Mehr zum Thema Antrag finden Sie hier. Auch gibt es andere Bindefristen in der privaten Krankenversicherung, so ist man z.B. bei Neuabschluss (eventuell auch bei einem Wechsel des Tarifs, oder bei dem hinzunehmen von Tarifbausteinen) der Versicherung an eine Mindest-Vertragsdauer von ein bis zwei Jahren gebunden sowie generell bei der privaten Krankenversicherung an das Kalenderjahr oder das Versicherungsjahr. Da man entweder nur zu dem Kalenderjahr kündigen kann, oder zum Versicherungsjahr. Bei Erhöhung der Prämie (des Beitrags) gilt zu dem Datum der Erhöhung hin keine Bindefrist, es ist also ein Wechseln bzw. eine Kündigung möglich. Alle die genannten Bindefristen gelten nicht, wenn man wieder Pflichtversichert wird, mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier (dort haben wir die Befreiung von der Versicherungspflicht und alles dazu gehörige genauer erläutert). Bindefristen gibt es auch in der gesetzlichen Krankenversicherung, so gilt z.B. bei einem Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse, dass man 18 Monate bei besagter Kasse bleiben muss, bevor man wieder Wechseln darf. Auch bei Neuabschluss gelten gewisse „Mindest-Vertragslaufzeiten“ also Bindefristen. Wichtig hier ändert sich besagte Bindefrist auch bei Änderung des Status. Ändert sich der Status dahingehend, dass man freiwillig Versicherter wird, gilt die entfällt die Bindefrist zu dem Datum hin komplett, wird danach allerdings wieder wirksam, jedoch nur für drei Monate. Dabei gelten hier nicht drei volle Monate, sondern die Kündigung kann immer zum Ende des übernächsten Monats erfolgen. Die Möglichkeit des Wechsels bzw. der Entfall oder die Verkürzung der Bindefrist gilt nur im Bezug auf die private Krankenversicherung, nicht auf den Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Erhöhung der Beiträge oder Einführung von Zusatzbeiträgen, entfällt die normale Bindefrist zu diesem Datum hin, genauso wie in der privaten Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung können zusätzliche Bindefristen hinzukommen, dies kann durch Wahltarife entstehen, bei denen man in der Regel 24 Monate lang an diese zusätzliche Option und damit auch an die Krankenkasse gebunden bleibt.
PKV - Kurzinfos
Das System der gesetzlichen Krankenversicherung funktioniert nicht, ganz im Gegensatz zu dem System der privaten Krankenversicherung. Nehmen Sie sich die nötige Zeit, wenn es um Ihre private Krankenversicherung geht, denn daran könnte mehr hängen als Allgemein oft angenommen wird. Wir von IOV-Krankenversicherung vergleichen Ihnen gerne völlig unabhängig und kostenlos Ihre PKV. Eines unserer besten Erlebnisse ist es, wenn wir wieder einen glücklichen Kunden mehr haben. Durch die private Krankenversicherung erhalten einige Menschen in Deutschland eine wesentlich umfangreichere und komfortable Behandlung und Unterbringung. Nehmen Sie sich die nötige Zeit, wenn es um Ihre private Krankenversicherung geht, denn daran könnte mehr hängen als Allgemein oft angenommen wird. Wir stellen Ihnen alles zur PKV bereitet und bieten Ihnen zahlreiche Service-Angebote z.B. unserer Vergleichsservice für einen schnellen, kostenfreien und unverbindlichen Vergleich der privaten Krankenversicherung. Sich im Krankheitsfall wohl fühlen Dank der richtigen Versicherung, dies ist sicherlich nur in den wenigsten Fällen zutreffend, jedoch kann einem die richtige Versicherung in einem solchen Fall helfen alles den Umständen entsprechend möglichst positiv zu gestalten. Die private Krankenversicherung sollte man alle paar Jahre erneut vergleichen. In vielen Bereichen des Lebens gibt es eine erste und eine zweite Klasse sei es nun wie im Flugzeug oder in vielen Bereichen auch nur umgangssprachlich, auch in der Krankenversicherung spricht man von Patienten erster bzw. zweiter Klasse, wobei die erste Klasse hier die PKV meint. Wir stellen Ihnen alles zur PKV bereitet und bieten Ihnen zahlreiche Service-Angebote z.B. unserer Vergleichsservice für einen schnellen, kostenfreien und unverbindlichen Vergleich der privaten Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung ist ein sehr komplexes Thema, man sollte sich also ein gewisses Grundwissen aneignen und auf ein paar Dinge achten, wenn man sich von einem Fachmann oder einer Fachfrau diesbezüglich beraten lässt. Lesen Sie hierzu z.B. unseren PKV-Ratgeber. Die private Krankenversicherung bietet ihren Kunden in der Regel einen weltweiten Krankenversicherungsschutz. Bei uns sind Sie in guten Händen zumindest wenn es um Informationen und Hilfestellungen rund um die PKV geht. Haben Sie die Möglichkeit sich privat versichern zu lassen, schlagen Sie jetzt zu und finden Sie mit unserer Hilfe den optimalen Tarif für sich und vergleichen Sie ganz ohne Verbindlichkeiten einzugehen. Die 'Deutschen' werden immer kränker, machen Sie dort nicht mit uns widersetzen sich diesen negativen Trend. Das regelmäßige Auseinandersetzen mit wichtigen Dingen des Alltäglichen Lebens ist naturgemäß sehr vorteilhaft, geht es dabei um die private Krankenversicherung möchten wir Ihnen dabei gerne Helfen und das längst nicht nur mit unserem Vergleich bzw. unserem Vergleichsservice. Wir gehen Kritisch auf viele Themen rund um das Thema Versicherung ein, überzeugen Sie sich selber und lesen unsere News. Der Vergleich von Tarifen innerhalb der privaten Krankenversicherung kann sehr lohnend sein. Die 'Deutschen' werden immer kränker, machen Sie dort nicht mit uns widersetzen sich diesen negativen Trend. Hilfestellungen zum Umgang mit dem Makler und beim Abschluss der privaten Krankenversicherung geben wir Ihnen gerne, deswegen stellen wir Ihnen entsprechende Texte auf unserer Seite zur Verfügung. Gefällt Ihnen unser Internetauftritt? Wenn ja empfehlen Sie uns gerne weiter, wir würden uns sehr darüber freuen. Vielen Dank Ihr IOV-Team. Nicht jeder ist mit seiner privaten Krankenversicherung zufrieden, wir versuchen mit unseren Service dem entgegen zu wirken. Wir arbeiten für Sie und nicht für irgendeinen Konzern.
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