Auch vorvertragliche Anzeigepflicht genannt, regelt die Pflichten des Antragstellers nach § 16VVG, diesbezüglich er dem Versicherer wahrheitsgemäß und vollständig auf Fragen zu seiner Gesundheit antworten muss (allgemeine Infos zur PKV). Der Antragsteller ist bei Veränderungen seines Gesundheitszustandes, bis zur endgültigen Annahme von Seiten der Versicherungsgesellschaft, verpflichtet den Versicherer zu informieren. Das nicht ausfüllen von Gesundheitsfragen, auf entsprechenden Bögen oder in Texten, wird wenn es punktuell geschieht, als Verneinung dieser Punkte gewertet. Es darf nichts verschwiegen werden, denn es liegt nicht im Ermessen des Antragstellers oder sonstiger Personen, ob eine Erkrankung oder etc. in der Vergangenheit oder Aktuell für den Versicherer unerheblich ist. Die Anzeigepflicht ermöglicht der Versicherungsgesellschaft sämtliche Risiken zu prüfen, und mit Hilfe der anderen Informationen einen Gesamtbild zu haben, dieses ist für den Versicherer notwendig für seine Entscheidung. Kommt es zur Verletzung der Anzeigepflicht, wird verschieden fortgefahren. Dabei kommt es vor allem darauf an, in wiefern und mit welchen Motiv der Antragsteller, diese Verletzung begangen hat. Ein weiterer wichtiger Faktor spielt dabei der Zeitraum, nach dem die Versicherung davon Kenntnis gewonnen hat.
Bei Unklarheiten bzw. Fragen diesbezüglich können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden, schreiben Sie uns hierfür einfach eine Email an info@iov-krankenversicherung.de .
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Anzeigepflicht
PKV - Kurzinfos
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