Arbeitnehmer

Arbeitnehmer ist, wer seine Arbeitskraft gegen Entgelt zur Verfügung stellt und dies im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit Arbeitsvertrag (ein privatrechtlicher Vertrag mit eben diesen Namen) verläuft. Ein Arbeitnehmer hat sowie jeder andere in Deutschland die Pflicht Krankenversichert zu sein. Sein Einkommen entscheidet darüber ob er in die private Krankenversicherung darf, oder in der gesetzlichen bleiben muss. Die Hürde die es dabei zu überwinden gilt, damit man sich frei für eine von beiden entscheiden kann, liegt zur Zeit bei 49.500 € (stand 2011) und nennt sich Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Diese wird von Jahr zu Jahr erhöht und ist gesetzlich bestimmt. Mehr über die JAEG lesen Sie hier. Verdient ein Arbeitnehmer mehr als 49.5000 €(stand 2011) darf er vom Gesetzgeber her, in die private Krankenversicherung. Dafür sich privat versichern zu lassen spricht einiges, lesen Sie dazu bei Interesse hier mehr. Wird die JAEG vom Arbeitnehmer bzw. Angestellten überschritten, ist also von Seiten des Gesetzgebers alles für eine private Krankenversicherung erfüllt. Um sich schließendlich privat versichern zu lassen, bedarf es jedoch noch mehr, als die gesetzliche Möglichkeit. Mehr über Annahme und Ablehnung bzw. den Vorgang und die Gründe lesen Sie hier bezüglich Annahme und hier bezüglich Ablehnung. Viele Begriffe aus der Welt der Krankenversicherung finden Sie kurz erklärt in unserem Versicherungslexikon. Dort finden Sie noch einige Begriffe, die im engeren oder weiteren Sinne damit zu tun haben und Ihnen einen Einblick, rund um alles was zur privaten Krankenversicherung gehört, verschaffen.

Bei Unklarheiten bzw. Fragen diesbezüglich können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden, schreiben Sie uns hierfür einfach eine Email an info@iov-krankenversicherung.de .

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Ablehnung

Eine Ablehnung kann aus mehreren Gründen geschehen. Die Gesellschaften, welche die private Krankenversicherung anbieten, haben zwar ähnliche Grundsätze in ihrer Annahmepolitik, jedoch durchaus abweichende Regelungen. So gibt es z.B. bei den einzelnen Gesellschaften eine andere Grenze für das Alter. Auch gibt es Krankheiten bzw. Risiken, aus denen bei der einen Versicherungsgesellschaft eine Ablehnung der PKV folgt und welche eine andere Gesellschaft, mit einem Zusatzbeitrag noch versichert. Jedoch gibt es einige Krankheiten (schwere Krankheiten wie Diabetes, Krebs, Psychische etc.) und Risiken, welche keine Gesellschaft versichert. Dabei immer zu beachten, bei schweren Krankheiten die lange zurück liegen, geheilt sind und nur tragbare bzw. gar keine Risiken für später bergen gilt das nicht. Eine Ablehnung kann also wie bisher aufgezeigt, aus Krankheiten (dabei interessieren sich die Gesellschaften für Zeiträume der letzten 5-10 Jahre, doch gibt es auch Gesellschaften welche noch längere bzw. kürzere Zeiträume in Betracht ziehen) und Vorerkrankungen welche ein Risiko darstellen hervorgehen, jedoch auch aus Altersgründen. Eine Ablehnung wird es auch geben, bei nicht einhalten der gesetzlichen Anforderungen um sich privat versichern zu lassen oder falscher Antragstellung etc. , auch kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller falsche Angaben macht, es noch offene Beträge gibt z.B. wegen einer anderen Versicherung usw. . Zu beachten ist, ein auf unserer Seite schon erwähntes Gesetz, welches vor nicht all zu langer Zeit erlassen wurde und unserer Meinung und der Meinung der uns bekannten Experten völlig Nutzlos und sogar schlecht ist. Dieses Gesetz schreibt den Versicherungsgesellschaften vor, dass sie einen Tarif für die PKV anbieten, bei dem niemand auf Grund von Krankheit oder Alter abgelehnt werden darf. Wir gingen schon auf dieses Thema ein, zwar nicht gesondert, jedoch z.B. in diesem Artikel. Kurz gesagt, sind besagte Tarife für niemanden interessant, da sehr teuer und das bei ähnlicher Leistung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Annahme

Annahme in der PKV. Um angenommen zu werden, muss zuerst ein Annahme Antrag gestellt werden. Ist dieser Antrag korrekt Ausgefüllt, wird die jeweilige Versicherungsgesellschaft bei welcher der Antrag gestellt wurde, die Angaben überprüfen. Sind alle Voraussetzungen, welche das Versicherungsunternehmen an den Antragsteller hat, von diesem Erfüllt, erhält der Antragsteller eine Aufnahmebestätigung des Versicherungsunternehmens. Es gibt einige Gründe die zur Ablehnung eines Antragstellers bzw. seines Antrages führen können. Nachzulesen unter Ablehnung, besagter Artikel steht über diesem Artikel, in welchem es um die Annahme geht. Abgesehen von diesen beiden Fällen, kann es auch zu einem „Gegenangebot“ kommen, z.B. wird auf Grund des Gesundheitszustandes des Antragstellers ein Risikozuschlag gefordert, oder vertragliche Einschränkungen von Seiten der Versicherungsgesellschaft gemacht. Dieses „Gegenangebot“ kann der Antragsteller dann annehmen oder ablehnen. Der Antragsteller ist wenn dieses nicht erfolgt (ein Gegenangebot), 6 Wochenlang nach Antragstellung an seine Anfrage gebunden (Bindefrist) überschreitet die Versicherungsgesellschaft jedoch diese 6 Wochen, so steht es dem Antragsteller frei, sich für oder gegen den Vertrag zu entscheiden.

PKV - Kurzinfos

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