Aussteuerung in der privaten Krankenversicherung

Den Begriff Aussteuerung, findet man in verschiedenen Bereichen, wo er verschiedenes Aussagt. Im Bereich der Krankenversicherungen verwendet man ihn auch. Aussteuerung bedeutet in diesem Bereich, dass Auslaufen von Zahlungen, des Krankengeldes durch die Krankenkasse. Die Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenversicherung ist für die gleiche Krankheit auf 78 Wochen, innerhalb von 3 Jahren beschränkt. Der 6 wöchige Zeitraum der normalerweise greifenden Lohnfortzahlung, ist in den 78 Wochen schon verrechnet. Dauert die Krankheit oder eine erneute Erkrankung der gleichen Krankheit länger, zahlt die Krankenkasse nichts mehr. Der Betroffene müsste dann gegebenenfalls auf Arbeitslosengeld, Frührente oder etc. umsteigen, um sein weiteres Überleben zu sichern. Sollten die 3 Jahre vorüber sein, hat der Versicherte wieder 78 Wochen innerhalb der kommenden 3 Jahre, in denen er durch die gleiche Krankheit Krankgeschrieben werden darf und dabei Krankengeld Anspruch besteht. Dies gilt allerdings nur dann, wenn dazwischen mindestens 6 Monate gelegen haben, in denen der Versicherte Gesund gewesen ist und gearbeitet hat, oder dem Arbeitsamt zur Verfügung gestanden hat. Hintergrund dieser Regelung ist das die Krankenversicherung und das Krankengeld nur für eine arbeitsunfähige Person aufkommen soll bzw. kann (welche zeitlich begrenzt Arbeitsunfähig ist) und nicht für eine berufsunfähige Person. Der Unterschied dieser beiden Begriffe wird in unserem Lexikon erklärt, um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte hier. Den Begriff der arbeitsunfähigen Person finden Sie außerdem weiter unten auf dieser Seite erklärt. Mit der privaten Krankenversicherung hat der Begriff der Aussteuerung nichts zu tun. Doch nur der Begriff, denn die Auswirkungen für einen privat Versicherten sind ähnlich. Da auch die Krankentagegeldversicherung, der privaten Krankenversicherung nicht für berufsunfähige Personen aufkommt. Es kommt zwar auf die Gesellschaft und den Tarif an, jedoch kann man generell sagen, dass für die selbe Krankheit ca. nur 2 Jahre Krankentagegeld gezahlt wird.

Zum Schluss sei noch auf die Berufsunfähigkeitsversicherung hingewiesen, denn diese würde in einem solchen Krankheitsfall einspringen und das Einkommen der betroffenen Person sichern.

Bei Unklarheiten bzw. Fragen diesbezüglich können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden, schreiben Sie uns hierfür einfach eine Email an info@iov-krankenversicherung.de .

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Arbeitsunfähigkeit in der privaten Krankenversicherung

Arbeitsunfähigkeit bei privat Krankenversicherten. Die private Krankenversicherung bietet dem Versicherten, allgemein die Option einer Krankentagegeldversicherung. Dies ist eine Zusatzoption innerhalb der privaten Krankenversicherung und bildet das Gegenstück zum Krankengeld in der GKV. Bein Arbeitnehmer bzw. Angestellten besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung für 6 Wochen, danach folgt die Auszahlung des vertraglich geregelten Krankentagegeldes. Das Krankentagegeld ist frei versicherbar bzw. vereinbar. Je höher der Tagessatz ist, desto teuerer die Prämie (Beitrag). Er darf jedoch nicht höher sein als der normale Lohn bzw. der Verdienst, da der Gesetzgeber vorschreibt, dass niemand sich an der eigenen Krankheit bereichern darf. Anders allerdings als in der GKV, wo es hier wesentlich geringere „Verdienstfortzahlung“ gibt. Darf man das Krankentagegeld genauso hoch versichern, wie das sonstige Einkommen ist. Wichtig ist, die Arbeitsunfähigkeit ist dem Krankenversicherer unverzüglich anzuzeigen, dafür wird ein medizinischer Befund, eines Arztes benötigt, das entsprechende Schriftstück wird dem Krankenversicherer dann zugesandt. Arbeitsunfähigkeit liegt dann vor, wenn sie medizinisch festgestellt ist und die Person ihrer Arbeit in keiner Weise ausüben kann, sie nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht. Soweit die generelle Definition in der PKV, für die einzelnen ausschlaggebenden Definitionen, sind die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen heranzuziehen. Mehr über Allgemeine Versicherungsbedingungen finden Sie hier, oder scrollen (bewegen Sie das Bild (die Seite), nach unten.. In keiner Weise seiner Arbeit nachzugehen bedeutet in der Definition bzw. für das Versicherungsunternehmen für Selbständige dann z.B., dass sie auch nicht leitend oder aufsichtführend tätig sein dürfen. Zu unterscheiden ist die Arbeitsunfähigkeit von der Berufsunfähigkeit. Mehr zum Thema Berufsunfähigkeit finden Sie hier.

PKV - Kurzinfos

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