Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)

Bis 2002 gab es das Bundesaufsichtsamt des Versicherungswesens, dieses ist als selbständiges Amt seit Mai 2002 nicht mehr tätig. Man legte damals die Bundesaufsichtsämter des Versicherungswesens, des Kreditwesens und des Wertpapierhandels zusammen. Herausgekommen ist das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Dabei werden nun von der BAFin die Aufgaben der Kontenaufsicht, Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und der Wertpapieraufsicht übernommen. Zur Kontenaufsicht, scheint das Kreditwesengesetz sehr interessant zu sein, denn nach dem besagten Gesetz und dem erfüllen der Auflagen, ist es der BAFin jederzeit möglich, Kundendaten (Kotodaten) ohne des Wissens der Banken, oder der Kunden einzusehen. Anhand dieses Beispiels kann man sich leichter, ein Bild zur Stellung von besagte Behörde machen. Im Versicherungswesen besteht die Aufgabe der BAFin die Versicherer zu überwachen, die Grundlage dafür bildet das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BAFin muss darüber hinaus jedem Versicherungsunternehmen die „Erlaubnis“ geben, die Geschäftstätigkeit weiterhin auszuführen oder bei Neugründung aufzunehmen. Die Aufsicht umfasst unter anderem so wichtige Punkte wie die Solvabilität . Solvabilität ist hierbei gleichzusetzen mit freiem und unbelastetem Vermögen. Die BAFin soll bei dem Verbraucher (Kunden etc.) vertrauen schaffen, da „ja alles“ von einer Behörde überwacht wird. Ob dies bisher gelingt bzw. noch gelingen wird ist bei den vielen Skandalen in so kurzer Zeit, sehr fraglich. Die BAFin wird  nicht vom Bund, sondern den einzelnen Banken etc. bezahlt, auch dies ist sicherlich ein Punkt der zum Misstrauen einiger Bürger beiträgt. Ein weiterer großer Vorwurf ist, warum die Frühwarnsysteme einer Bundesbehörde mit ca. 1.700 Mitarbeitern und einem nicht geringen Unterhalt, nicht vor der Finanzkrise warnten und es immer wieder zu Skandalen kommen kann, wobei die BAFin doch die Unternehmen zu überwachen hat? Wobei besagte große und globale Krise doch so klar zu sehen war, dass eigentlich jeder, der sich ein wenig mit den dafür in Frage kommenden Themenbereichen beschäftigt, sie voraus sehen konnte und voraus gesehen hat. Für die BAFin hingegen stehen die wirklich wichtigen Aufgaben, welche sie besitzt und neben aller Kritik, ja auch Teilweise erfüllt (die Frage wie gut die BAFin ihre Aufgabe überhaupt erfüllen kann, steht dabei auch noch im Raum, denn es liegt ja nicht alleine bei ihr. Man könnte soviel dazu schreiben, doch würde das hier sicherlich deutlich den Rahmen sprengen). Hier erfahren Sie mehr zum Thema private Krankenversicherung. Suchen Sie nach anderen Begriffen und den entsprechenden Erklärungen, sehen Sie mal in unserem Versicherungslexikon nach. Anschließend noch ein Text über eine gesetzliche Krankenversicherung (die AOK), scrollen (bewegen Sie das Bild (die Seite)) nach unten, um zu besagten Artikel zu gelangen, da die BAFin nicht nur private Krankenversicherungsgesellschaften betrifft.

Bei Unklarheiten bzw. Fragen diesbezüglich können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden, schreiben Sie uns hierfür einfach eine Email an info@iov-krankenversicherung.de .

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Allgemeine Ortskrankenkasse

Die AOK ist eine Krankenkasse bzw. eine Form der gesetzlichen Krankenkasse. AOK bedeutet hierbei Allgemeine Ortskrankenkasse, damit sind in Deutschland die verschiedene Ortskrankenkassen gemeint. Sie werden alle AOK genannt, jedoch mit Zusatz, denn  besagte Krankenkassen tragen zwar den selben Namen, sind jedoch rechtlich selbständige Krankenkassen. Doch teilen sie sich nicht nur den Namen (AOK - Die Gesundheitskasse), sondern auch das Logo und waren gemeinsam organisiert im AOK-Bundesverband. Die Organisation und Zusammenarbeit, lässt die Grenze der Selbstständigkeit, von den einzelnen Allgemeinen Ortskrankenkassen, für den Laien oft verschwinden. Hebt sie rechtlichen gesehen jedoch nicht auf. Insgesamt ein wenig kompliziert und für den mit der Materie unbekannten, nicht zu verstehen. Heute ist der AOK-Bundesverband keine Körperschaft des öffentlichen Rechts mehr, sonder wurde umgewandelt in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die wichtigen Aufgaben, welche davor von ihm übernommen wurde, werden seit dem 1 Januar 2008 vom neu gegründeten GKV-Spitzenverband erledigt, welcher auch noch Aufgaben des BKK-Bundesverbandes und anderer übernimmt. Der BKK-Bundesverband hingegen wurde auch in eine GbR umgewandelt. Im Prinzip also der gleiche verlauf, wie bei dem AOK-Bundesverband. All dieses ist folge der Gesundheitsreform von 2007 und dem damit einhergehenden „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz“. Die AOK (AOKs) ist bzw. sind ziemlich bekannt, was nicht weiter verwunderlich ist, stellen sie zusammen (die einzelnen AOKs) doch einen nicht geringen Teil aller gesetzlich Versicherten. Die Zahl der einzelnen AOKs hat im Laufe der Zeit dabei stark abgenommen. In ca. 100 Jahren hat sich die Zahl von ca. 8.200 auf knapp 300 reduziert, in den folgenden 18 Jahren (seit 1992) ist diese Zahl durch weitere Fusionen etc. dann noch einmal stark geschrumpft, derzeit gibt es 14 Allgemeine Ortskrankenkassen. Aufgeteilt in Bundesländer, wobei man schon an der Zahl erkennen kann, dass nicht jedes Bundesland seine eigene Allgemeine Ortskrankenkasse besitzt, sondern es Allgemeine Ortskrankenkassen gibt welche sich über zwei Bundesländer erstrecken, wie z.B. Berlin-Brandenburg. In dem gesetzlichen Krankenversicherungssystem, gib es neben der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK), die Betriebskrankenkassen (BKK) und die Innungskrankenkassen (IKK) unter Ihnen ist die mitgliedsstärkste gesetzliche Krankenkasse, die IKK-Direkt, welche nach einer Fusion mit der Techniker Krankenkasse dazu geworden ist, zu mindestens vorerst. In Deutschland gibt es neben dieses drei unterschiedlichen „Typen“ noch die Landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK), die Knappenschaft bzw. Knappschaftlichen Krankenkassen sowie zu guter letzt die Ersatzkassen.

PKV - Kurzinfos

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