Basistarif

Der Basistarif, ist entstanden durch eine gesetzliche Vorlage und wurde ab dem ersten Januar 2009 eingeführt. Genauere Informationen zum Basistarif finden Sie außerdem in unserem News-Aritkel zum Thema Basistarif. Wir schrieben dort :“Am  01.01.2009 wurde beschlossen, dass die privaten Krankenvollversicherer einen Tarif anbieten müssen, in dem sie jeden aufnehmen, egal welchen Gesundheitsstand, welches Alter etc. jedoch werden in diesem Tarif nur die Leistungen geboten, welche auch in der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind (ähnliche Leistungen). Diese Tarife sind allerdings teuerer als die besten Tarife welche die privaten Krankenkassen anbieten, also nicht lohnend. Das diese „geniale“ Idee umgesetzt wurde, ist ein Skandal, da es sich so darstellt, dass nun all jene, welche nicht mehr in das gesetzliche System kommen, da sie schon über 5 Jahre im privaten System waren und aus welchen Gründen auch immer Ihren Beitrag nicht mehr zahlen können, in diesen besagten Tarif kommen, damit sie die gleichen Leistungen wie gesetzlich Versicherte bekommen (nicht übervorteilt werden?!). Der entsprechende Betrag wird dann vom Staate übernommen, da ja jeder per Gesetz krankenversichert sein muss. Der Durchschnitt dieser Personen wird ca.250 Euro im Monat für eine sehr viel bessere Leistung zahlen und kommt dann in den Tarif mit schlechterer Leistung,  zahlt dort jedoch ca. 650 Euro, die werden dann vom Staat übernommen. Hätte man lieber ein Gesetz geschaffen, dass diese Leute zurück in die GKV kommen oder hätte man ihre Beiträge in der PKV halt bezahlt, aber nein, wir haben ja zuviel Geld „Ironie aus“.“ genau das ist der Basistarif. Einen wirklichen Vorteil hat besagter Tarif nicht und man kann nur hoffen, dass er bald wieder abgeschafft wird. Doch bis dahin ist der Basistarif für einige Leute die einzige Möglichkeit, dies kann aus unterschiedlichen Gründen sein. Sollte jemand in der misslichen Lage stecken, dass besagter Basistarif vielleicht sein einziger „Ausweg“ oder etc. ist, sollte er am besten eine persönliche Beratung, mit einem versierten Fachmann seines Vertrauens, arrangieren. Für Personen die neu in die private Krankenversicherung kommen wollen, oder mit dem Gedanken spielen, ist der Basistarif (so wie er zur Zeit gestaltet ist) hingegen nicht beachtenswert. Das Gleiche gilt für die meisten innerhalb der PKV Versicherten, die wechseln möchten. Einige Ergänzung zum Basistarif finden Sie außerdem in unserem Versicheungslexikon unter Ablehnung oder weiter unten auf dieser Seite.

Bei Unklarheiten bzw. Fragen diesbezüglich können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden, schreiben Sie uns hierfür einfach eine Email an info@iov-krankenversicherung.de .

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Ablehnung

Eine Ablehnung kann aus mehreren Gründen geschehen. Die Gesellschaften, welche die private Krankenversicherung anbieten, haben zwar ähnliche Grundsätze in ihrer Annahmepolitik, jedoch durchaus abweichende Regelungen. So gibt es z.B. bei den einzelnen Gesellschaften eine andere Grenze für das Alter. Auch gibt es Krankheiten bzw. Risiken, aus denen bei der einen Versicherungsgesellschaft eine Ablehnung der PKV folgt und welche eine andere Gesellschaft, mit einem Zusatzbeitrag noch versichert. Jedoch gibt es einige Krankheiten (schwere Krankheiten wie Diabetes, Krebs, Psychische etc.) und Risiken, welche keine Gesellschaft versichert. Dabei immer zu beachten, bei schweren Krankheiten die lange zurück liegen, geheilt sind und nur tragbare bzw. gar keine Risiken für später bergen gilt das nicht. Eine Ablehnung kann also wie bisher aufgezeigt, aus Krankheiten (dabei interessieren sich die Gesellschaften für Zeiträume der letzten 5-10 Jahre, doch gibt es auch Gesellschaften welche noch längere bzw. kürzere Zeiträume in Betracht ziehen) und Vorerkrankungen welche ein Risiko darstellen hervorgehen, jedoch auch aus Altersgründen. Eine Ablehnung wird es auch geben, bei nicht einhalten der gesetzlichen Anforderungen um sich privat versichern zu lassen oder falscher Antragstellung etc. , auch kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller falsche Angaben macht, es noch offene Beträge gibt z.B. wegen einer anderen Versicherung usw. . Zu beachten ist, ein auf unserer Seite schon erwähntes Gesetz, welches vor nicht all zu langer Zeit erlassen wurde und unserer Meinung und der Meinung der uns bekannten Experten völlig Nutzlos und sogar schlecht ist. Dieses Gesetz schreibt den Versicherungsgesellschaften vor, dass sie einen Tarif für die PKV anbieten, bei dem niemand auf Grund von Krankheit oder Alter abgelehnt werden darf. Wir gingen schon auf dieses Thema ein, zwar nicht gesondert, jedoch z.B. in diesem Artikel. Kurz gesagt, sind besagte Tarife für niemanden interessant, da sehr teuer und das bei ähnlicher Leistung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.

PKV - Kurzinfos

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