Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung

Der Beitragsberechnung, gehen in der privaten Krankenversicherung ganz andere Prinzipien voraus, als jene, welche in der gesetzlichen Krankenversicherung ihre Anwendung finden. In der gesetzlichen Krankenversicherung, geht die Beitragsberechnung vom Einkommen der Person aus. Zum einkommen gehört das Gehalt, die Rente oder etc. jedoch können unter Einkommen auch andere Dinge fallen, wie z.B. Geld aus Verpachtungen und vieles mehr. Dies kann auch von Person zu Person unterschiedlich sein, wie z.B. bei freiwillig Versicherten und Pflichtversicherten. Ein Beispiel hierfür finden Sie in unserem News-Artikel Rentner und die gesetzliche Krankenversicherung oder weiter unten auf dieser Seite. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag also anhand des besagten Einkommens berechnet. Dazu nimmt man in der Regel 14,9 Prozent des Einkommens. Bei einigen Ausnahmen, ist es jedoch ein bisschen weniger und zwar 14,3 Prozent des Einkommens. Dabei spielen keine anderen Faktoren eine Rolle, jedoch wird nicht immer mit dem tatsächlichen Einkommen gerechnet, sondern manchmal auch mit fiktivem Einkommen. Bei Selbständigen gilt das Einkommen des letzten Jahres, wenn dieses höher ist als das des laufenden Jahres und er nicht unter eine Sonderregelung für jene, welche weniger als eine bestimmte Grenze verdienen, fällt. Allein auf dieser Grundlage wird die Prämie (der Beitrag) in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. In der privaten Krankenversicherung, spielt hingegen das Einkommen keine Rolle, wenn es um die Berechnung der Prämie (des Beitrages) geht. Bei der Beitragsberechnung der privaten Krankenversicherung spielen einige Faktoren eine Rolle. Ausschlaggebend sind das Alter bei Eintritt (bzw. Gesellschaftswechsel, wenn man die Altersrückstellungen nicht mitnehmen kann, mehr zum Thema Altersrückstellung in der PKV erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite), als Eintritt wird auch ein erneuter Eintritt (also bei vorherigem Austritt ohne Anwartschaftsversicherung) in die private Krankenversicherung gewertet. Andere Faktoren sind das Geschlecht, der Gesundheitszustand sowie der Beruf und zu guter letzt natürlich der erwünschte Leistungsumfang. Anhand dieser Daten wird eine Risikoberechnung erstellt, diese ist ausschlaggebend für die Prämie (den Beitrag). Man spricht hierbei vom Äquivalenzprinzip (Details zum Äquivalenzprinzip).

Bei Unklarheiten bzw. Fragen diesbezüglich können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden, schreiben Sie uns hierfür einfach eine Email an info@iov-krankenversicherung.de .

Möchten Sie kostenlos und unverbindlich, die einzelnen Tarife und Versicherungsgesellschaften der privaten Krankenversicherung vergleichen, nutzen Sie gerne unseren kostenlosen PKV Vergleichsrechner.

Rentner und die gesetzliche Krankenversicherung

Das Bundessozialgericht urteilte, dass wer als Rentner freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, neben seiner gesetzlichen Rente auch andere Einkünfte zur Berechnung der Krankenkassenbeiträge angeben muss. Dazu zählen Zinsen aus Spareinlagen genauso, wie Einkommen aus einer privater Rentenversicherung usw. . Es ging um einen Fall, bei dem die AOK (mehr über die AOK) einen Anspruch auf „angeblich“ entstandene Krankenversicherungsbeiträge machte. Es handelte sich dabei um einen Zeitraum von 10 Jahren. Der Rentner hatte 2007 eine einmalige Auszahlung seiner Rentenversicherung erhalten. Dabei handelte es sich um 16.622,55€, die AOK rechnete dies auf 10 Jahre zurück, was für die betroffende Person monatliche Mehrausgaben von 138 Euro und 50 Cent ausmachen würden. Davon müssten 14,9% an die AOK gehen. Der Rentner müsste also 20 Euro im Monat mehr zahlen bzw. nachzahlen. Er legte Einspruch ein und argumentierte, dass eine Rentenversicherung ähnlich wie ein normaler Sparvertrag nicht belangt werden dürfte. Das Bundessozialgericht wies dies ab, ein weiterer Schlag für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, ist ihre Behandlung hier doch scheinbar noch schlechter als die derer, die pflichtversichert sind, und dies trotz höherer Beiträge.

Altersrückstellung

Altersrückstellung in der PKV. Durch die Altersrückstellung, bezahlt man in jungen Jahren bzw. fortgeschrittenen Alter mehr Beitrag, dieses mehr an Beitrag wird Zinsbringend angelegt und fließt, mit den so erwirtschafteten Zinsen, in einen Topf (des Tarifs in dem sich der Versicherte befindet). Dieser Topf stellt im höheren Alter, jenes Geld zur Verfügung, welches durch den Beitrag nicht mehr gedeckt wird, da in diesem Alter der Versicherte, in einem Großteil der Fälle, mehr kostet als er bezahlt. Zu Grunde gelegt wird dem, dass statistische Risiko und die Kosten der jeweiligen Altersstufen des Tarifs. Mit dieser Kalkulation wird bewirkt, dass frühzeitig Mittel für die im Alter steigenden Kosten, zurückgelegt werden. Diese Bildung der Altersrückstellung verläuft also nicht ganz individuell, bei dem dann später das von dem einzelnen Versicherten als Beitragsentlastung für ihn angerechnet wird, was er sich selber angespart hat und ihm dann auch nur dieses zur Verfügung steht. Es sparen also die verschiedenen Altersgruppen gemeinsam die Altersrückstellung für ihren Tarif an, damit es im Alter keine Betragserhöhungen gibt bzw. sich diese Erhöhungen im Alter in Grenzen halten. Umso mehr langjährige Versicherungsnehmer ein Tarif also besitzt, desto höher die Altersrückstellungen des Tarifs, dass wiederum ist besser für die einzelnen Versicherten. Bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft konnte der Versicherte seine Altersrückstellung bisher nicht mitnehmen. Seine Altersrückstellungen wurden bei Wechsel, zwischen den Versicherten seines alten Tarifs aufgeteilt und ihren Altersrückstellungen hinzu addiert. Umso wichtiger ist bei einem Wechsel, darauf zu achten, dass der Tarif in den man möchte, selber viele langjährig Versicherte besitzt. So kann man eine Kostenexplosion des Tarifs in einigen Jahren vorbeugend entgehen bzw. einen Grund dafür, im voraus ausschließen.

Altersrückstellung mit Rücksicht auf die in der Vergangenheit statt gefundene Gesundheitsreform, welche nachfolgendes, ab dem 01 Januar 2009, mit sich brachte. Alle Personen die eine private Krankenversicherung (PKV) nach besagten Datum abschließen und ihren Versicherer wechseln, können ihre Altersrückstellung mitnehmen. Allerdings nur die, welche dem jeweiligen Basistarif entsprechen. Der Basistarif bieten ähnliche Leistungen wie die GKV und ist damit für viele privat Versicherte unattraktiv. Jedoch müsste man um die entsprechenden Altersrückstellungen mitnehmen zu dürfen, in den Basistarif der Gesellschaft in die man wechseln möchte hinein gehen. Dort kann man allerdings nach 18 Monaten wieder in einen anderen Tarif wechseln. Dies jedoch nur, nach neuen Bestehen der Gesundheitsanforderungen bzw. einer Prüfung der Gesundheit (Gesundheitsprüfung). Für all jene die vorher privat Versichert waren, gab es auch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines Wechsels, bei dem das mitnehmen der Altersrückstellungen passiert wäre. Allerdings gab es diese Möglichkeit nur bis zum 30 Juni 2009.

Gesetzlich gibt es die Pflicht einer 10% Altersrückstellung bei der privaten Krankenversicherung. Die übrigen Prozent Zahlen sind unterschiedlich und richten sich dabei nach Alter, Geschlecht und Tarif und sind somit von diesen Faktoren abhängig. Trotz all dieser Rückstellungen, sollte man, um eine Beitragssenkung ab dem 65. Lebensjahr genießen zu dürfen, einen Beitragsentlastungstarif in Betracht ziehen. Dieser wird von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten. Es handelt sich hierbei um einen Zusatzbeitrag, den der Versicherte entrichtet. Dabei bleibt im die höhe selbst überlassen und richtet sich ganz danach, um wie viel geringer sein Beitrag im Alter sein soll.

PKV - Kurzinfos

>> Vergleichen Sie jetzt die Testsieger der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung bietet die unterschiedlichsten Leistungen, je nach Wunsch. Wir möchten Ihnen dabei helfen eine wirklich überlegte und gute Entscheidung zu treffen. Individuelle Vergleiche, keine Standarttarife, dafür stehen wir mit unserern Vergleich. Ein Schwieriges Thema, eine komplizierte Sache, da ist es wichtig den richtigen Partner zu haben, machen Sie uns zu Ihren in Sachen PKV. Viele verschiedene Anbieter und Tausende Tarife, da fällt es einen schwer den Durchblick zu bewahren, lassen Sie sich deswegen kompetent beraten, wenn es um Ihre private Krankenversicherung und deren Vergleich geht. IOV für gegenseitiges Vertrauen. PKV und vieles mehr, finden Sie bei uns all das und Vergleichen Sie gerne völlig kostenfrei. Ein Name der für etwas 'mehr' steht als das übliche IOV - Ihr Online-Portal für Vergleiche. Schnell und Zuverlässig so arbeiten wir, also nutzen auch Sie unseren Vergleich für die PKV und profitieren Sie Jahr für Jahr. Ein Konzept, das aufgeht! IOV - Ihr Online-Portal für Vergleiche, möchten Sie mehr über uns erfahren, lesen Sie hierzu gerne bei >>über IOV<< auf unserer Seite mehr. Private Krankenversicherung, Vergleich, Geld, Sparen, alle diese Begriffe haben etwas mit uns zu tun, denn wir helfen Ihnen dabei Ihre private Krankenversicherung zu vergleichen und damit zu Sparen und somit haben Sie am Ende mehr Geld zum ausgeben. Zu hohe BAP und andere Probleme mit Ihrer Versicherung, dass könnte sich in Zukunft ändern, es liegt an Ihnen. Über BAP's zu meckern hilft nicht vergleichen Sie noch heute Ihre private Krankenversicherung. Nehmen Sie sich die nötige Zeit, wenn es um Ihre private Krankenversicherung geht, denn daran könnte mehr hängen als Allgemein oft angenommen wird. Die private Krankenversicherung besteht schon seit langer Zeit und selbst in den Wirtschaftskrisen, wuchsen ihre Kapitalrückdeckungen. Schauen Sie sich um und erleben unser mannigfaltiges Angebot. Wir lassen uns ständig etwas neues für Sie einfallen, so eröffnet z.B. in nächster Zeit unsere Forum bei dem Sie sich mit anderen Personen über Themen relevante Dinge bezüglich der privaten Krankenversicherung austauschen können. Die 'Deutschen' werden immer kränker, machen Sie dort nicht mit uns widersetzen sich diesen negativen Trend. Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser, kontrollieren Sie mit unserer Hilfe Ihre private Krankenversicherung. Wir von IOV-Krankenversicherung.de sind nun schon eine Weile auf dem Markt, profitieren auch Sie von unserem super Angebot. Die private Krankenversicherung bietet ihren Kunden in der Regel einen weltweiten Krankenversicherungsschutz. Was wünschen Sie sich von einem Portal wie dem unsrigen? Schreiben Sie uns Ihre Wünsche, Meinungen usw. gerne per Email. Wir machen Ihnen das Leben leichter, geballte Informationen und Service zur PKV halten wir für Sie bereit. IOV-Krankenversicherung.de keine Kompromisse auf Ihre Kosten, dies ist nur einer unserer Leitsätze, der dazu dienen soll, dass Sie am Ende das bekommen, was Sie erwarten und noch mehr.

>> Jetzt Ihr persönliches Angebot für die private Krankenversicherung anfordern!