Beitragsrückerstattungen in der privaten Krankenversicherung
Beitragsrückerstattungen in der privaten Krankenversicherung. Sind Zahlungen der Versicherungsgesellschaft an den Versicherungsnehmer, welche dem Versicherungsnehmer Monatsprämien (Monatsbeiträge) des letzten Jahres erstatten. Wie viele Monatsbeiträge dies im einzelnen sind und wie viel Geld ein Monatsbeitrag bedeutet, ist unterschiedlich. Ersteres ist je nach Tarif unterschiedlich, dass zweite hingegen hängt an der höhe des monatlichen Beitrages jeder einzelnen Person ab. Es gibt z.B. den CVP500 der Central, in diesem Tarif gibt es die Möglichkeit 6 Monatsprämien zurück erstattet zu bekommen. Sagen wir es handelt sich hierbei um 250 Euro pro Monatsprämie, das wären dann 1500 Euro Rückerstattung. Bei einer solchen höhe, von 6 Monaten werden diese Tarife, fast unschlagbar günstig. Doch gibt es in den meisten Tarifen, welche zurück erstatten, weit weniger Monatsprämien. 4 Monatsbeiträge sind branchentypischer, doch werden diese Monatsbeiträge nicht generell rückerstattet, sondern nur wenn die Versicherung ein Jahr keine Leistung erbringen musste. Außerdem ist es üblich, dass sich die Monatsbeiträge die rückerstatten werden, mit den leistungsfreien Jahren steigern und bei Leistung dann gleich wieder auf 0 zurückfallen. Man also wieder von vorne steigern muss, um auf die Anzahl zu kommen. In einigen Fällen, gibt es am Anfang eine noch höhere Zahl, als jene die ab einmaliger Leistung der Kasse, je wieder erreichbar ist. Diese Tarife können mit unter ohne besagte Beitragsrückerstattung teuerer sein, als andere Tarife mit gleicher Leistung aber ohne die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung. Es gibt also Vor- sowie Nachtteile und man sollte diese gut abwägen. Dabei sollte einem am besten, ein Fachmann beratend zur Seite stehen. Ist man in einem Tarif wie dem CVP500 und bekommt noch die vollen 6 Monate Beitragsrückerstattung, sollte man im Krankheitsfall nicht gleich die Kasse bezahlen lassen. Denn es könnte sich durchaus lohnen selber die Arztrechnung zu begleichen. Sind zwei drei Arztbesuche im Jahr mit Krankheiten wie Grippe etc. doch wesentlich günstiger, als der Betrag den man bei Leistungsfreiheit erstattet bekommt. Kommt dazu noch eine Selbstbeteiligung (je nach dem wie hoch diese ist) im Vertrag, gilt das auch bei mehr besuchen oder „größeren“ Sachen sowie bei Tarifen mit weniger Monatsbeiträgen, welche rückerstattet werden. Deswegen lohnt es sich zu rechnen und noch einmal darüber nachzudenken ob man eine Rechnung einreicht. Reicht man eine Rechnung ein, merkt aber im Nachhinein, dass es besser gewesen wäre diese selber zu bezahlen, kann man in der Regel der Versicherung den Betrag der Rechnung bezahlen und so gilt dies auch als Leistungsfrei (also als ob die Versicherung keine Leistung erbracht hat). Dabei sollte man auf den zeitlichen Rahmen achten in dem das Möglich ist. Also nicht nach erst im nächsten Jahr, nach der Abschluss Rechnung des vergangenen Jahres, in diesem Falle wäre es zu spät. Wenn es sich um kleinere Dinge handelt, lohnt es sich prinzipiell mit der Einreichung abzuwarten und dann gegebenenfalls die gesammelten Rechnungen am Jahresende einzureichen.
Zusätzlich gibt es nun noch ein anderes Modell der Beitragsrückerstattung, bei Leistungsfreiheit. Es ist ähnlich wie das der Kfz-Versicherung und arbeitet mit Prozenten. Der Vorteil hierbei ist, dass bei Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen, die Prozente des Versicherungsnehmers nicht gleich auf 0 Fallen, sondern nur Schrittweise nach unten gehen. Bei Leistungsfreiheit, dann auch wieder Schrittweise nach oben. Der Rabatt auf den normalerweise zu zahlenden Betrag, kann dabei bis zu 50% des Gesamtmonatsbeitrags ausmachen.
Die letzte Form der Beitragsrückerstattung ist eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung des Versicherers, diese ist freiwillig und wird jedes Jahr neu festgelegt, je nach dem wie der Geschäftserfolg der Gesellschaft vonstatten geht bzw. gegangen ist.
Bei Unklarheiten bzw. Fragen diesbezüglich können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden, schreiben Sie uns hierfür einfach eine Email an info@iov-krankenversicherung.de .
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PKV - Kurzinfos
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