Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung, ist seit dem ersten Januar 2009 bundeseinheitlich, die letzte Änderung erfuhr der Beitragssatz im Juli des selben Jahres. Seit dem ersten Juli 2009 steht er damit bei 14,9% und der ermäßigte Beitragssatz bei 14,3%. Mit der Hilfe des Beitragssatzes wird der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse berechnet. Die mathematische Formel hierzu Einkommen geteilt durch 100 mal 14,9 oder 14,3 gleich monatlicher Beitrag. Das Ergebnis ist dann jeweils 14,9 oder 14,3 Prozent des Einkommens. Mehr zum Thema Beitragsberechnung finden Sie hier, oder scrollen (bewegen Sie das Bild (die Seite)) nach unten. Dort wird genaueres über die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie auch in der privaten Krankenversicherung erläutert. Angemerkt sei hier nur noch, dass die 14,9 bzw. 14,3 Prozent nicht den gesamten Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ausmachen, gibt es hier noch den neu eingeführten Zusatzbeitrag, den einige Kassen schon dieses Jahr verlangen und die anderen dann wie es scheint nächstes Jahr. Außerdem gibt es noch eine Selbstbeteiligung des Versicherten, bei der er für Kosten Teilwiese bzw. ganz selber aufkommen muss.

Bei Unklarheiten bzw. Fragen diesbezüglich können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden, schreiben Sie uns hierfür einfach eine Email an info@iov-krankenversicherung.de .

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Beitragsberechnung

Der Beitragsberechnung gehen in der privaten Krankenversicherung ganz andere Prinzipien voraus als jene, welche in der gesetzlichen Krankenversicherung ihre Anwendung finden. In der gesetzlichen Krankenversicherung geht die Beitragsberechnung vom Einkommen der Person aus. Zum Einkommen gehören unter Anderem das Gehalt sowie die Rente etc.. Jedoch können unter Einkommen auch andere Dinge fallen, wie z.B. Einkommen aus Verpachtungen und vieles mehr. Dies kann auch von Person zu Person variieren, wie zum Beispiel bei freiwillig Versicherten und Pflichtversicherten. Ein Beispiel hierfür haben wir in einem unserer news Artikel, um zum erwähnten Beispiel bzw. Artikel zu gelangen, klicken Sie bitte hier. In der gesetzlichen Krankenversicherung, wird der Beitrag also anhand des besagten Einkommens berechnet. Dazu nimmt man in der Regel 14,9 Prozent des Einkommens. Bei einigen Ausnahmen, ist es jedoch ein bisschen weniger und zwar 14,3 Prozent des Einkommens. Dabei spielen keine anderen Faktoren eine Rolle, jedoch wird nicht immer mit dem tatsächlichen Einkommen gerechnet, sondern manchmal auch mit fiktivem Einkommen. Bei Selbständigen gilt das Einkommen des letzten Jahres, wenn dieses höher ist als das des laufenden Jahres und er nicht unter eine Sonderregelung fällt, für jene, welche weniger als eine bestimmte Grenze verdienen. Allein auf dieser Grundlage wird die Prämie (der Beitrag) in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. In der privaten Krankenversicherung, spielt hingegen das Einkommen keine Rolle, wenn es um die Berechnung der Prämie (des Beitrages) geht. Bei der Beitragsberechnung der privaten Krankenversicherung spielen einige Faktoren eine Rolle. Ausschlaggebend sind das Alter bei Eintritt (bzw. Gesellschaftswechsel, wenn man die Altersrückstellungen nicht mitnehmen kann, mehr zum Thema Altersrückstellung in der PKV erfahren Sie hier. Als Eintritt wird auch ein erneuter Eintritt (also bei vorherigem Austritt ohne Anwartschaftsversicherung, mehr zum Thema Anwartschaftsversicherung erfahren Sie hier.) in die private Krankenversicherung gewertet. Andere Faktoren sind das Geschlecht, der Gesundheitszustand sowie der Beruf und zu guter letzt natürlich der erwünschte Leistungsumfang. Anhand dieser Daten wird eine Risikoberechnung erstellt, diese ist Ausschlaggebend für die Prämie (den Beitrag). Man spricht hierbei vom Äquivalenzprinzip. Das Äquivalenzprinzip erklären wir hier.

PKV - Kurzinfos

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