Betriebskrankenkassen (BKK)
Die Betriebskrankenkassen, wir haben schon ein wenig über die Betriebskrankenkasse in unserem Lexikonbeitrag über die AOK geschrieben, da es einige Schnittpunkte gibt bzw. einige Änderungen in den letzten Jahren sowohl die AOK so wie die BKK betroffen haben, so ist z.B. der BKK-Bundesverband seit 2007 auch eine GbR geworden. Deswegen möchten wir Ihnen auch an dieser Stelle unseren Beitrag rund um die AOK zur Verfügung stellen. Mehr über die AOK finden Sie hier oder auch weiter unten auf dieser Seite. Nimmt man die einzelnen Betriebskrankenkassen zusammen so haben sie ca. 13,7 Millionen Versicherte (stand 2009). Damit sind die Betriebskrankenkassen in ihrer Gesamtheit deutlich „kleiner“ als die AOKs. Die Betriebskrankenkasse, ist wie der Name schon verrät eine Krankenkasse welche auf einen Betrieb (also eine Firma) zurück zu führen ist. Die Errichtung einer BKK wird möglich bei einer Betriebsgröße von mindestens 1000 versicherungspflichtigen Beschäftigten. Die BKK hat einen sehr alten Ursprung, bestand Sie doch schon teilweise vor der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, damals gab es die Bezeichnung der Fabrikkasse. 1908 existierten ca. 7.700 Betriebskrankenkassen, diese Zahl ist aber in den Jahren stark geschrumpft. Im November 2009 gab es noch 138 Betriebskrankenkassen, seit 1996 und der Einführung der Kassenwahlfreiheit sinkt die Zahl der Betriebskrankenkasse kontinuierlich, meistens handelt es sich dabei um Fusionen von kleineren Betriebskrankenkassen untereinander. Alle Betriebskrankenkassen, außer die der BAHN-BKK, sind in einem der BKK Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mitt, Nord, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz und Saarland. Inzwischen sind die meisten Betriebskrankenkassen für jeden Versicherungspflichtigen offen und nicht mehr nur für einzelne Betriebe. Es gibt allerdings auch noch einige „klassische“ Betriebskrankenkassen, welche sich nicht geöffnet haben und immer noch Betriebsgebunden sind. Der BKK-Bundesverband der sich aus BKK-Landesverbänden und der BAHN-BKK zusammensetzt ist, wie oben schon erwähnt, seit der Gesundheitsreform von 2007 eine GbR. Wichtige gesetzliche aufgaben hat der der GKV-Spitzenverband übernommen, ähnlich wie bei dem AOK-Bundesverband. Der BKK-Bundesverband kümmert sich seit dem vor allem um die Pflege der Marke BKK, die Zeitschrift BKK, den Dialog mit der Politik, Organisationen des Gesundheitswesens, sowie Presse und Öffentlichkeitsarbeit. Als Gemeinschaftsunternehmen der Betriebskrankenkassen wurde das Unternehmen spectrumIK gegründet. Anschließend geben wir die Selbstvorstellung des genannten Unternehmens wieder (stand 2010).
Was ist spectrum|K?
spectrum|K ist das BKK Gemeinschaftsunternehmen von Betriebskrankenkassen und den BKK Landesverbänden. spectrum|K ist Interessenvertreter sowie moderner Dienstleister für 98 Betriebskrankenkassen und deren über neun Millionen Versicherte.
Mit einer starken Interessenvertretung, einer breiten Produktpalette, umfassenden Dienstleistungen und klaren Entscheidungsstrukturen stellt spectrum|K ein maßgeschneidertes Serviceangebot zur Verfügung. Dies sichert Wettbewerbsfähigkeit sowie die Durchsetzung der jeweiligen Interessenslagen.
In seinem umfassenden aber differenzierten Dienstleistungsportfolio ist die spectrum|K GmbH offen für Kooperationen mit Akteuren der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung.
spectrum|K - Das BKK Gemeinschaftsunternehmen sichert in effizienter Arbeitsweise die Wettbewerbsfähigkeit der betrieblichen Krankenversicherung. In gemeinsamer Verantwortung von Betriebskrankenkassen und ihren Verbänden werden die Kompetenzen und Ressourcen gebündelt. Partizipation und Kooperation bilden dabei die Maxime des Handelns. Ziele von spectrum|K sind dabei:
- die konsequente Nutzung vorhandener Kompetenzen und Synergiepotenziale
- die Absicherung und Verbesserung der Qualität der angebotenen Dienstleistungen und Produkte
- die Steigerung des Kundennutzens bei gleichzeitiger Kundenbeteiligung
- die Sicherung und Verbesserung der Wettbewerbsposition der Betriebskrankenkassen
- deutliche und effiziente Interessenvertretung
Bei Unklarheiten bzw. Fragen diesbezüglich können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden, schreiben Sie uns hierfür einfach eine Email an info@iov-krankenversicherung.de .
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Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
Die AOK ist eine Krankenkasse bzw. eine Form der gesetzlichen Krankenkasse. AOK bedeutet hierbei Allgemeine Ortskrankenkasse, damit sind in Deutschland die verschiedene Ortskrankenkassen gemeint. Sie werden alle AOK genannt, jedoch mit Zusatz, denn besagte Krankenkassen tragen zwar den selben Namen, sind jedoch rechtlich selbständige Krankenkassen. Doch teilen sie sich nicht nur den Namen (AOK - Die Gesundheitskasse), sondern auch das Logo und waren gemeinsam organisiert im AOK-Bundesverband. Die Organisation und Zusammenarbeit, lässt die Grenze der Selbstständigkeit, von den einzelnen Allgemeinen Ortskrankenkassen, für den Laien oft verschwinden. Hebt sie rechtlichen gesehen jedoch nicht auf. Insgesamt ein wenig kompliziert und für den mit der Materie unbekannten, nicht zu verstehen. Heute ist der AOK-Bundesverband keine Körperschaft des öffentlichen Rechts mehr, sonder wurde umgewandelt in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die wichtigen Aufgaben, welche davor von ihm übernommen wurde, werden seit dem 1 Januar 2008 vom neu gegründeten GKV-Spitzenverband erledigt, welcher auch noch Aufgaben des BKK-Bundesverbandes und anderer übernimmt. Der BKK-Bundesverband hingegen wurde auch in eine GbR umgewandelt. Im Prinzip also der gleiche verlauf, wie bei dem AOK-Bundesverband. All dieses ist folge der Gesundheitsreform von 2007 und dem damit einhergehenden „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz“. Die AOK (AOKs) ist bzw. sind ziemlich bekannt, was nicht weiter verwunderlich ist, stellen sie zusammen (die einzelnen AOKs) doch einen nicht geringen Teil aller gesetzlich Versicherten. Die Zahl der einzelnen AOKs hat im Laufe der Zeit dabei stark abgenommen. In ca. 100 Jahren hat sich die Zahl von ca. 8.200 auf knapp 300 reduziert, in den folgenden 18 Jahren (seit 1992) ist diese Zahl durch weitere Fusionen etc. dann noch einmal stark geschrumpft, derzeit gibt es 14 Allgemeine Ortskrankenkassen. Aufgeteilt in Bundesländer, wobei man schon an der Zahl erkennen kann, dass nicht jedes Bundesland seine eigene Allgemeine Ortskrankenkasse besitzt, sondern es Allgemeine Ortskrankenkassen gibt welche sich über zwei Bundesländer erstrecken, wie z.B. Berlin-Brandenburg. In dem gesetzlichen Krankenversicherungssystem, gib es neben der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK), die Betriebskrankenkassen (BKK) und die Innungskrankenkassen (IKK) unter Ihnen ist die mitgliedsstärkste gesetzliche Krankenkasse, die IKK-Direkt, welche nach einer Fusion mit der Techniker Krankenkasse dazu geworden ist, zu mindestens vorerst. In Deutschland gibt es neben dieses drei unterschiedlichen „Typen“ noch die Landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK), die Knappenschaft bzw. Knappschaftlichen Krankenkassen sowie zu guter letzt die Ersatzkassen.
PKV - Kurzinfos
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