Erhöhung des Versicherungsschutzes

Die Erhöhung des Versicherungsschutzes ist eine Steigerung des Umfanges bzw. der Leistungen der jeweiligen Versicherungen. In einigen Versicherung wie z.B. der Hausratsversicherung kann die Erhöhung des Versicherungsschutzes automatisch geschehen. Es wird z.B. die Versicherungssumme von 3 Millionen auf 5 Millionen Euro erhöht. Gleichzeitig wird die Prämie erhöht (Beitragsanpassung), geschieht dies in einen gewissen Rahmen kann man in selbiger Versicherung nicht Kündigen. Wie man sieht ist die Erhöhung des Versicherungsschutzes und auch die Beitragsanpassung sowie andere Vorgänge im Versicherungswesen von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. In der privaten Krankenversicherung darf man nach einer Beitragsanpassung z.B. immer kündigen, auch gibt es hier keine automatische Erhöhung des Versicherungsschutzes, wobei die Versicherung teilweise aus Kulanz Behandlungen etc. übernehmen können die nicht im Versicherungsschutz liegen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Erhöhung des Versicherungsschutzes im eigentlichen Sinne, sondern nur um eine freiwillige Leistung der privaten Krankenversicherung bzw. des jeweiligen Unternehmens. Eine wirkliche Erhöhung des Versicherungsschutzes gibt es in der privaten Krankenversicherung nur durch einen Tarifwechsel. Also bei dem Wechsel von einem Tarif zu einem anderen bei dem der letztere einen größeren Umfang an Leistung bietet. Geschieht dies ist eine Erhöhung des Versicherungsschutzes geschehen. Dabei gibt es einige Dinge zu beachten, bei einem Wechsel in einen höheren Versicherungsschutz, wird der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers erneut überprüft. Bei Erkrankungen wird dann entweder ein Zusatzbeitrag fällig, oder die entsprechenden Erkrankungen werden ausgeschlossen (also vom höheren Versicherungsschutz, es bleibt der alte Versicherungsschutz diesbezüglich bestehen). Es Fallen dementsprechend auch ggf. wieder Wartezeiten an. Bei einer Erhöhung des Krankentagegeldes, wird von Seiten der Versicherung meistens auf Wartezeiten bzw. Gesundheitsprüfungen verzichtet. Damit ist der Vorgang eines Tarifwechsels innerhalb eines Versicherungsuntnernehms beschrieben. Wird nicht nur der Tarif sondern das Versicherungsunternehmen gewechselt, handelt es sich auch bei einem höheren Versicherungsschutz nicht mehr um eine Erhöhung des Versicherungsschutzes im eigentlichen Sinne. Bei einen Wechsel des Unternehmens kommt dann wieder der normale Ablauf für das Zustande kommen eines Versicherungsverhältnisses zum tragen wie Antrag etc. .

Bei Unklarheiten bzw. Fragen diesbezüglich können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden, schreiben Sie uns hierfür einfach eine Email an info@iov-krankenversicherung.de .

Anschließend folgen jene Artikel etc., welche in diesem Lexikonartikel verlinkt wurden und intern zu finden sind (also nicht von anderen Seiten stammen).

Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung

In einem Einführungstext zum Thema private Krankenversicherung auf unserer Seite, haben wir unter anderem auch über das Thema „Private Krankenversicherung, Entwicklung der Beiträge bis hin zum Rentenalter“ geschrieben. Einen Ausschnitt aus diesem Artikel finden Sie optional auch weiter unten auf dieser Seite.
Als Beitragsanpassung bezeichnet man das Anpassen der Beiträge in einem Tarif der privaten Krankenversicherung. Die Beitragsanpassung wird in diesem Rahmen, in Maklerkreisen etc. als BAP bezeichnet.  Die Beitragsanpassung (BAP), geschieht einmal im Jahr, jedoch nicht für jeden Tarif. Die Versicherungsnehmer der entsprechenden Tarife, kriegen postalisch über die Anpassung bescheid. Darin wird ihnen mitgeteilt, dass sich ihre Prämie (der Beitrag) in der kommenden Zeit erhöhen wird. Der Versicherungsnehmer kann sich dann überlegen, ob er bereit ist, diese mehr Ausgaben für den Versicherungsschutz des Tarifs zu bezahlen oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, kann er bis zum in Kraft treten der BAP außerordentlich kündigen, insofern er sich einen anderen Versicherungsschutz besorgt hat und die anderen Vorschriften erfüllt. Dieser ganze Vorgang sollte von einen Fachmann abgewickelt werden. Mehr zum Thema außerordentliche Kündigung erfahren Sie in unserem Versicherungslexikon. Gründe, warum die Gesellschaften BAP`s vornehmen, sind verschieden, jedoch zum Teil in unserem Artikel „Private Krankenversicherung, Entwicklung der Beiträge bis hin zum Rentenalter“ beschrieben. Erwähnten Abschnitt finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Doch möchten wir noch einige andere Gründe aufzählen, die in letzter Zeit dazu gekommen sind. Der Basistarif sowie die Einführung der Versicherungspflicht. Beides gesetzliche Entscheidungen der Bundesregierung. Eine offensichtlich katastrophal (der Basistarif), die andere untauglich und -wie es aussieht- nur für den Schein (die Einführung der Versicherungspflicht). Mehr über den Basistarif. Diese beiden Faktoren sind maßgebliche Gründe für die aktuellen Beitragsanpassung, besonders auch weil die Klage der PKV Anbieter nun abgelehnt wurde. Doch ist die Hoffnung das besagter Basistarif wieder abgeschafft wird im Jahr 2010 nicht ganz unmöglich, schaut man einmal auf die schon positiven Entwicklungen für die private Krankenversicherung im Jahr 2010, die von Seiten des Gesetzes ausgegangen sind, um was es sich dabei im einzelnen handelte, erfahren Sie in unsern PKV News. Außerdem spielen die enormen Mehrausgaben eine Rolle, welche die private Krankenversicherung zu bewältigen hat. Diese Mehrausgaben resultieren vor allen Dingen aus gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen. Außerdem gehen die Bürger scheinbar immer öfter zum Arzt, dies liegt unter Anderem an dem drastischen Anstieg von zum Teil chronischen Erkrankungen wie z.B. Heuschnupfen oder Hauterkrankungen wie Neurodermitis, psychische Erkrankungen und Störungen etc.. Die Liste wird immer länger und bei einem andauernden Anstieg, könnte sie zu einem Problem von extremen Ausmaßen werden. Dazu muss man ehrlicherweise sagen, dass dies nicht der alleinige Grund für die Häufigkeit der Arztbesuche in Deutschland ist (wir jedoch auf andere an dieser Stelle nicht eingehen möchten, da Sie noch weiter in einen gesamtpolitischen Diskurs führen würden und weitere Fragen aufwerfen). Diese Gründe wollten wir dem bereits erwähnten Artikel und seinen Beschreibungen hier noch anfügen, damit ein erster Eindruck über die Ursachen der BAP´s verschaffen kann und das große Feld der Probleme des Gesundheitswesens in Deutschland ein wenig besser erkennen kann.

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Private Krankenversicherung, Entwicklung der Beiträge bis zum Rentenalter

Die private Krankenversicherung denkt an später, an das ganze Leben als Versicherungsverhältnis - vom Eintritt bis zum Tode, ganz im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Indem die private Krankenkasse berechnet, welche Kosten durch den Versicherten im Durchschnitt anfallen werden und den Beitrag so auf sein ganzen Leben verteilt, zahlt er der Versicherung am Anfang im Regelfall mehr als er an Kosten verursacht, dieses „Mehr“ kann zurückgelegt werden (zinsbringend) etc. und bildet so genügend für die Kosten im fortgeschrittenen Alter auch ohne Beitragsanpassung und Erhöhung. Die Beitragsanpassungen (BAP) der Versicherungsgesellschaften beruhen also nicht darauf, sondern kommen wegen neuerer und  aufwendigerer Behandlungsmethoden, Therapien, Medikamente, (Verlust des Geldwertes) zustande sowie durch Erhöhung von Gehältern und Kosten im Gesundheitswesen, auch eine höhere Lebenserwartung, die so nicht vorhersehbar war und nicht kalkuliert wird, könnte dazu führen. Allerdings auch andere Dinge, die auf Eigenverschulden zurück zu führen sind, dabei in Betracht zu ziehen, z.B. das Schließen von Tarifen (ohne die nötigen Maßnahmen im Sinne der Versicherten) usw. . Im Rentenalter kommen Entlastungen wie Wegfall der Krankentagegeld Versicherung (welche meist als „Option“ der Krankenvollversicherung mitläuft), Beitragszuschüsse von der gesetzlichen Rentenversicherung, Entfall des gesetzlichen Zuschlages (welcher seit 2000 gesetzlich Pflicht ist, 10% beträgt und zur Altersrückstellung dazu kommen soll), auch kommt im Idealfall ein Beitragsentlastungstarif hinzu, wobei es sich um einen zusätzlichen Tarif handelt, welcher die Kosten im Alter prozentual oder fest reduziert. Als Angestellter werde diese Beiträge mit 50% bezuschusst falls der Höchstbeitrag in der gesetzlichen noch nicht erreicht ist, was im Regelfall nicht sein sollte.

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PKV Antrag

Der PKV Antrag, ist eine Anfrage. Diese Anfrage um Versicherungsschutz geht vom potentiellen Versicherten aus. Dabei wird in der Regel, ein Vordruck der Versicherungsgesellschaft ausgefüllt. In diesem Vordruck sind unter anderen alle wichtigen Informationen rund um den Vertragsgegenstand und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) enthalten, lesen Sie dazu bei Interesse hier. Natürlich sind einige Fragen an den Antragsteller enthalten, sowie zusätzlich Belehrungen an den Antragsteller und die Einwilligungserklärung. Bei Unterschrift willigt der Antragsteller damit ein, dass die Schweigepflicht der behandelnden Ärzte an das Versicherungsunternehmen aufgehoben wird. Es empfiehlt sich dieses (den Antrag), zusammen mit einem dafür ausgewiesenen Fachmann bzw. einer Fachfrau zu stellen. Da es komplizierter ist als es sich anhören mag. In der Regel geschieht das aber so und so. Denn die meisten Leute die sich versichern lassen, gehen dabei den Weg über einen entsprechenden Versicherungsfachmann bzw. Versicherungsfachfrau. Für den großen Teil der Menschen, ist dies sicherlich auch der bessere Weg. Dabei sollte man immer auf die Seriosität des Anbieters achten. Da es leider auch bei einigen „großen“ der Branche, der Kunde und seine Vorteile bzw. sein Schutz, nicht im Fokus gelegen hat bzw. liegt. Wichtig für Sie ist, suchen Sie sich ein Internet-Portal dem Sie vertrauen schenken können und tragen Sie sich ein. Lassen Sie sich anschließend bei der Kontaktaufnahme lange beraten, stellen Sie alle Fragen die Sie haben. Achten Sie darauf, dass die Person, welche Sie berät vom Fach ist, sich Zeit nimmt, Sie informiert aber nicht belabert (vor alle Dingen, niemals versuch Sie zu falschen Angaben zu überreden bzw. Krankheiten zu verschweigen etc.) . Dabei nie den Verstand und das Gefühl außer acht lassen. Stimmt alles, können Sie sich glücklich schätzen und ein wenig sorgenfreier in die Zukunft blicken. Falls jedoch nicht alles stimmt, lieber noch einmal wo anders versuchen bzw. sich bei dem entsprechenden Internet-Portal melden. Dort wird Ihnen sicherlich gerne weitergeholfen, wenn es sich um ein seriöses Internet-Portal handeln. Nach dem ganzen Prozedere, entscheidet die Gesellschaft dann entweder Sie zu versichern (nimmt den Antrag an, passiert das Fristgerecht sind Sie verpflichtet diesen Vertrag auch einzugehen), oder aber das Versicherungsunternehmen entschließt sich Sie zu versichern, aber nur mit einen zusätzlichen Risikobetrag (stellt Ihnen ein Gegenangebot), wegen Vorerkrankungen etc. , oder eine Versicherung mit Ausschluss auf Leistungen für gewisse Krankheiten (was auch wiederum ein Gegenangebot ist. Ein Gegenangebot können Sie annehmen, müssen es aber nicht.). Als letztes bleibt noch eine Ablehnung der Versicherungsgesellschaft, was natürlich auch eine Möglichkeit darstellt. Wird man einmal von einer Versicherungsgesellschaft abgelehnt, gilt in der Regel, dass einen auch die anderen Versicherungsgesellschaften ablehnen. Besteht diesbezüglich berechtigter Verdacht, sollte man eine Anonyme Voranfrage mache. So etwas sollte natürlich automatisch passieren, wenn dem entsprechenden Versicherungsmakler, welcher den potentiell Versicherten vertritt, der Verdacht kommt, dass so etwas passieren könnte. Bei einen entsprechenden Fachmann bzw. einer Fachfrau wird das auch gegeben sein. Bei Interesse an Gründen einer möglichen Ablehnung klicken Sie bitte hier.

PKV - Kurzinfos

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