Familienversicherung

Die Familienversicherung ist eine beitragsfreie Mitversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der so versicherte muss keinen Beitrag bezahlen, diejenige Person über die jemand die Familienversicherung genießt muss auch keinen Beitrag für die so mitversicherte Person bezahlen. Durch die Familienversicherung wird sichergestellt, dass Personen krankenversichert sind, welche kein genügendes Einkommen besitzen um selber eine Krankenversicherung abzuschließen. Wie der Name verrät können nur Familienmitglieder eines Freiwillig- oder Pflichtversicherten familienversichert werden. Nicht jedes Familienmitglied kann familienversichert sein. Familienversichert können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder werden. Adoptierte Kinder zählen rechtlich als eigene Kinder und fallen damit auch unter die Regelungen für Familienversicherte. Stiefkinder sowie Enkel sind den leiblichen Kindern gleichgestellt und können somit auch familienversichert werden, jedoch nur wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt wohnen und das normal krankenversicherte Mitglied den Lebensunterhalt hauptsächlich bestreitet. Die Kinder, von familienversicherten Kindern, sind auch berechtigt über die Familienversicherung mitversichert zu werden. Dabei sind einige Punkte zu beachten, wie der Wohnsitz, dass Alter bei Kindern usw. kommt eine Familienversicherung für Sie in Frage, sprechen sie am besten mit einer gesetzlichen Krankenkasse und informieren sich ob die Familienversicherung bei Ihnen tatsächlich zum tragen kommt. Die Familienversicherung ist fast der einzige Grund warum eine Krankenversicherung für ein freiwilliges Krankenkassenmitglied günstiger ausfallen kann als die private Krankenversicherung. Dies ist z.B. dann der Fall wenn mehrere Personen beitragsfrei und somit kostenlos über jene Person die Krankenversicherung besitzen. In der privaten Krankenversicherung müsste z.B. der Ehepartner und die zwei Kinder eine eigene Krankenversicherung besitzen und für diese auch einen eigenen Beitrag bezahlen. Die Person die den Lebensunterhalt bestreitet müsste also vier Krankenversicherung bezahlen und nicht nur eine. Dies kann dann ggf. in der privaten Krankenversicherung teuerer sein, als wenn er nur seinen Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen muss und die restlichen Personen ihre Krankenversicherung durch die Familienversicherung kostenlos beziehen. Zu beachtet ist allerdings, dass sich dies nach einer gewissen Zeit durchaus wieder ändern kann, die Kinder werden Erwachsen und benötigen eine eigene Krankenversicherung und bei dem Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner könnte sich die berufliche Situation auch verändern. Deswegen sollte eine Langfristige Planung und Rechnung aufgestellt werden bevor eine so wichtige und kostenintensive Entscheidung getroffen wird.

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