Freie Heilfürsorge
Freie Heilfürsorge (auch Heilfürsorge genannt) bedeutet die Übernahme von Krankheitskosten durch den Dienstherrn (dabei wird der so entstandene bzw. entstehende Betrag als Sachbezug gewertet und unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Wertes auf die Besoldung des Beamten angerechnet, jedoch nur wenn keine anderen Bestimmungen gelten.) . Freie Heilfürsorge erhalten in Deutschland bestimmte Beamtengruppen, wie Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei, Polizeivollzugsbeamte der Länder, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei den Landesfeuerwehrschulen, Beamte im Justizvollzugsanstalten sowie Zivildienstleistende innerhalb der Bundesrepublik. In der freien Heilfürsorge gibt es landesrechtliche Unterschiede, ähnlich wie bei der Beihilfe. Eben aufgezählte Personengruppen erhalten nicht automatisch freie Heilfürsorge, so können sich auch einige für die Beihilfe entscheiden. Es handelt sich also bei der freien Heilfürsorge um ein „Gegenstück“ zur Beihilfe. Die freie Heilfürsorge weicht dabei immer mehr der Beihilfe, so haben in letzter Zeit viele Bundesländer die Heilfürsorge für Polizeibeamte völlig abgeschafft. Die freie Heilfürsorge erstreckt sich dabei nicht auf die Familie des Empfängers der freien Heilfürsorge. Die Familie (nicht jeder der Familie) behält weiterhin ihren Anspruch auf Beihilfe. Geht ein Empfänger der freien Heilfürsorge in Pension, so gibt es keine freie Heilfürsorge mehr. Ab diesem Zeitpunkt gibt es dann die Beihilfe für den Pensionierten. Aufgrund dieser Änderung „benötigen“ Personen welche die freie Heilfürsorge beziehen einen Schutz für später. Da einen eine private Krankenversicherung mit 60 Jahren und einigen Wehwehchen in vielen Fällen gar nicht mehr nimmt und in den anderen Fällen sicherlich nur zu sehr teuren Prämien. Sollte z.B. eine Anwartschaftsversicherung geschlossen werden oder eine private Zusatzversicherung, damit nach der Pensionierung nicht das böse Erwachen kommt. Soldaten der Bundeswehr haben keinen Anspruch auf freie Heilfürsorge, sie erhalten die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Bei Ihnen ist eine Anwartschaftsversicherung genauso anzuraten, auch sind eventuell Zusatzversicherung anzuraten, z.B. da die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung längst nicht in allen Fällen für die entstehenden Kosten aufkommt bzw. für alle entstehenden Kosten aufkommt.
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