Gebührenordnung

Die Gebührenordnung für Ärzte auch GOÄ genannt sowie die Gebührenordnung für Zahnärzte auch GOZ genannt regeln die Abrechnungen von medizinischen Leistungen in Deutschland, dabei bleibt die gesetzliche Krankenversicherung außen vor, in ihr regelt dies der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) und der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA). Auch gibt es eine eigene Gebührenordnung für Heilpraktiker, für Tierärzte und für viele nicht medizinische Berufe. Durch die Gebührenordnung ist ein approbierter Arzt in Deutschland nicht frei, selber Preise für seine Leistungen zu kalkulieren. Jede seiner Leistungen erfährt eine eigene Berechnung nach der Gebührenordnung der Ärzte. Mehr zum Thema Gebührenordnung erfahren Sie auch in unserem Versicherungslexikon unter Abdingung. Der große Unterschied zwischen der GOÄ bzw. GOZ und deren Gegenstücken der EBM bzw. der BEMA liegt vor allem darin, dass der Arzt bei einer Abrechnung mit der GOÄ seine Leistungen genau berechnen kann und das für diesen einen Patienten den er behandelt, zudem ist er auch frei in der Wahl seiner Behandlung. Bei der EBM hingegen gibt es ein Kontingent für alle Patienten des Quartals und eine genaue Abrechnung der Leistungen ist auch nicht möglich. Außerdem ist der Arzt auch nicht frei in seinen Leistungen, denn auch diese werden von der EBM bzw. BEMA vorgegeben. So darf der Arzt nur jenes oder dieses Anwenden etc. . Zwar nicht alleine dadurch doch hauptsächlich wegen dieser verschiedenen Art der Abrechnung, kommt es zu den großen Leistungsunterschieden bei der Behandlung von privat Patienten und gesetzlich versicherten Personen (Kassenpatienten).

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