Eigenanteile bzw. Eigenanteil
Unter Eigenanteil versteh man verschiedenes. Dem Wort Eigenanteil kann man entnehmen, dass es sich um einen Teil der Kosten handelt die man selber tragen muss. Allerdings ist der Eigenanteil nicht zu verwechseln mit dem Begriff der Selbstbeteiligung und der entsprechenden Bedeutung. Man spricht von dem Eigenanteil, bei dem Teil der Prämie (des Beitrages) für den der Versicherte selber aufkommen muss. So zahlt z.B. in der gesetzlichen Krankenversicherung der Arbeitgeber den gesamten monatlichen Beitrag an die Versicherung. Dabei wird ein Teil (die Hälfte) von ihm beglichen also dazugezahlt und für die andere Hälfte muss der Arbeitnehmer aufkommen. Diese wird ihm dementsprechend direkt vom Lohn abgezogen dabei handelt es sich um den besagten Eigenanteil. In der privaten Krankenversicherung verhält es sich ein wenig anders. Denn dort bezahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen zusätzlichen Betrag, diesen muss der Arbeitnehmer dann gemeinsam, mit dem was er selber noch dazu zahlen muss, der Versicherungsgesellschaft zukommen lassen. Dabei wird auch hier meistens die Hälfte vom Arbeitgeber und die andere Hälfte vom Arbeitnehmer verwendet. Allerdings zahlt der Arbeitgeber nur bis zum aktuellen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung die Hälfte dazu, ist die Prämie des Versicherten also höher als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, wird er für das mehr selber aufkommen müssen und das im vollen Umfang. In der Regel ist die private Krankenversicherung jedoch günstiger bis wesentlich günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung und so ist es die Regel, dass der Arbeitnehmer die Hälfte dazu zahlt und die Ausnahme das es sich bei der Zuzahlung um weniger als die Hälfte handelt. Kommen wir zu einem anderen Fall, auch dieser wird Eigenanteil gennant. So gibt es einen Eigenanteil beim Kauf bestimmter medizinischer Hilfsmittel. Es handelt sich dabei um Hilfsmittel wie Beispielsweise orthopädische Schuhe. Also Dinge die jeder Mensch braucht, wie in diesem Fall Schuhe. Nur das es nicht normale Schuhe etc. sind sondern spezielle mit einer medizinischen Wirkung. Tritt ein solcher Fall ein gibt es mehrere Möglichkeiten, eine davon die Versicherung zahlt gar nicht. Das ist z.B. in der gesetzlichen Krankenversicherung oft der Fall, sind die Leistungen in ihr doch sehr begrenzt. Doch auch in der privaten Krankenversicherung kann das passieren, liegt die Wahl ja bei dem Versicherten, welchen Tarif und welche Leistungen er bekommt. Die zweite Möglichkeit ist das die Versicherung die kompletten Kosten übernimmt, oder die vollen Kosten aber ohne Eigenanteil. Der Eigenanteil ist nun jener vom Gesetzgeber bestimmte Teil, welche der Versicherte auch hätte ausgeben müssen, wenn er sich das gleiche Produkt, in unserem Fall Schuhe ohne eine medizinische Wirkung gekauft hätte. Für diesen Teil soll der Versicherte selber aufkommen. Meistens ist dies der Fall in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der es dann eine Zuzahlung und zusätzlich dann noch den Eigenanteil gibt. Der Eigenanteil ist dabei meistens vom Gesetzgeber „sehr hoch“ angesetzt. Die letzte Möglichkeit ist das die Versicherung und der Versicherte einen Teil begleichen, diese Möglichkeit kann dann wieder mit oder ohne Eigenanteil vonstatten gehen und wurde eben Beispielsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung von uns beschrieben (wo der Versicherte z.B. einen Zusatzbeitrag und den Eigenanteil bezahlen müsste).
PKV - Kurzinfos
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