Gruppenversicherung

Die Gruppenversicherung ist wie der Name schon verrät, eine Versicherung für eine Mehrzahl von Personen. Damit ist zu einer solchen Versicherung kommen kann, müssen einige Punkte beachtet werden. Eine Gruppenversicherung kann nur für einen Personenkreis abgeschlossen werden der einige Voraussetzungen erfüllt. Die zu versichernden Personen müssen Arbeitnehmer bzw. Mitglieder des Vertragspartners sein. Der Vertragspartner ist jener Versicherungsnehmer der den Gruppenversicherungsvertrag verwaltet z.B. ein Unternehmen. Der Personenkreis muss die gleichen Merkmale erfüllen wie z.B. gleiches Lebensalter, Berufsstand usw. , es müssen mindestens 20 Personen pro Tarifart versichert werden. Handelt es sich nicht um ein Unternehmen sondern ein Berufsverband müssen mindestens 100 Personen versichert werden. Durch eine Gruppenversicherung ergeben sich große Sparmöglichkeiten, da sich durch eine Gruppenversicherung die einzelnen Beiträge deutlich verringern. Bei einer Beteiligungsquote von über 90 Prozent gibt es zusätzlich die Möglichkeit des Firmengruppentarifs (welcher noch einmal günstiger ist), bei einer niedrigeren Beteiligungsquote von zumindest 50 Prozent gibt es nur den rabattierten Einzeltarif, welcher aber wie eben schon gesagt wesentlich günstiger ist als der normale Einzeltarif. Doch dies ist nicht der einzige Vorteil der sich durch eine Gruppenversicherung bietet, so fallen die Wartezeiten meistens weg, es gibt teilweise Kontrahierungszwang z.B. Familienangehörige können in der Regel mitversichert werden usw. . Bei einer Auflösung der Gruppenversicherung, oder dem Ausscheiden einer Person z.B. durch einen Arbeitgeberwechsel können die Personen meistens unproblematisch die gewählte Versicherung als Einzelversicherung weiterführen. Auch wenn die Leistung jedem einzelnen der Versicherten zusteht, so wird sie nur dem Vertragspartner ausgezahlt, dieser muss das Geld dann weiterleitet und dem entsprechendem Mitglied zuführen. Durch das Anbieten bzw. Einführen einer Gruppenversicherung schafft sich der Arbeitgeber Vorteile. Durch die Rabatte profitiert der Arbeitgeber, da er in der Regel 50 Prozent des Beitrages übernehmen muss (in seltenen Fällen weniger als 50 Prozent), auch gibt es eine engere Bindung an den Arbeitgeber. Den durch einen Arbeitgeberwechsel würden die Vergünstigungen durch die Gruppenversicherung entfallen und der Arbeitnehmer hätte wieder mehr Kosten zu tragen. Dieser Vorteil kann auch als Argument bei der Neueinstellung eingesetzt werden. Steuertechnisch wird die Ersparnis nicht herangezogen, es kommen diesbezüglich also keine Nachteile zur Geltung. Eine Gruppenversicherung kann also für beide Seiten zu einem großen Vorteil werden.

PKV - Kurzinfos

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