Kündigung der privaten Krankenversicherung durch den Versicherungsnehmer
Bei der Kündigung der privaten Krankenversicherung gibt es einige Dinge zu beachten und wichtige Unterschiede. Seit dem es in der Bundesrepublik die allgemeine Versicherungspflicht für die Krankenversicherung gibt muss der Kündigung einer Krankenversicherung immer die Aufnahme in eine andere Krankenversicherung beigelegt werden. Um seinen Krankenversicherungsanbieter zu wechseln muss man also bereits die Annahme des neuen Anbieters besitzen. Bei der Kündigung der privaten Krankenversicherung gelten einmal die Mindestlaufzeiten, diese sind von den einzelnen Unternehmen unterschiedlich gesetzt und bewegen sich zwischen 1-3 Jahren. Nach dem Ablauf dieser Mindestlaufzeit ist eine Kündigung immer zum Ende des Versicherungs- bzw. des Kalenderjahres möglich, je nach dem ob das Versicherungsunternehmen mit dem Versicherungsjahr oder dem Kalenderjahr rechnet. Welches Jahr ausschlaggebend ist steht in dem entsprechenden Vertrag. Die Kündigung muss in der Regel drei Monate vor Ablauf des entsprechenden Jahres gekündigt werden, da sonst eine Kündigung für dieses Jahr nicht mehr möglich ist. Eine Ausnahme sowohl für die Mindestlaufzeit sowie auch die 3 Monatsregel bildet die Kündigung bei einer Beitragsanpassung, nach dem Informationsschreiben zur Beitragsanpassung kann man 4 Wochen lang zum Datum der Beitragserhöhung hin kündigen. Es handelt sich dabei um eine außerordentliche Kündigung, auch ein Statuswechsel (ist man in der privaten Krankenversicherung kann man nicht ohne weiteres wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung) zurück zum pflichtversicherten Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung löst eine Kündigung der privaten Krankenversicherung aus (Mindestlaufzeiten etc. entfallen also auch dann). Bei einem wechsel der Krankenversicherung ist zumindest ein Versicherungsvermittler des entsprechenden Unternehmens beteiligt. In vielen Fällen ist es ein freier Versicherungsmakler oder etc. diese Personen sind dafür zuständig Ihnen bei der Kündigung ihrer alten Krankenversicherung zu helfen und Ihnen alle wichtigen Informationen bezüglich der Kündigungsfristen etc. zu geben bzw. diesen Vorgang (die Kündigung) fast vollständig zu übernehmen.
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