Haushaltshilfe
Die Haushaltshilfe ist wie der Name schon sagt eine Hilfe im Haushalt. Diese wird gewährt, wenn die versicherte Person ihren Haushalt nicht mehr alleine führen kann und noch andere Bedingungen gegeben sind. Es gibt viele verschiedene Rechtsgrundlagen und Begründungen für eine Haushaltshilfe, wir gehen hier nur auf die Haushaltshilfe in Zusammenhang mit der Krankenversicherung ein. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird Haushaltshilfe gewährt, wenn der Haushalt nicht mehr weitergeführt werden kann aufgrund einer Krankenhausbehandlung, einer Kur, oder einer Mütterkur sowie auch bei erforderlich sein von häuslicher Krankenpflege. Haushaltshilfe muss auch gewährt werden, wenn die haushaltsführende Person mit einem kranken Kind eingewiesen wird und keine andere im haushaltlebende Person ihre Aufgaben übernehmen kann. Außerdem muss in diesem Fall auch noch ein Kind unter 12 Jahren im selben Haushalt leben. Bei anderen Gründen oder ambulanter Behandlung wird Haushaltshilfe nur gewährt, bei ausdrücklicher Erwähnung in den Versicherungsleistungen. Die Krankenkasse übernimmt dabei nicht die ganzen Kosten die für eine Haushaltshilfe anfallen sondern nur 90 Prozent. Dabei bleibt es der Krankenkasse selbst überlassen, eine Haushaltshilfe zu stellen oder der versicherten Person Geld in entsprechender Höhe zu leisten. Ersteres passiert sehr selten, so kommt es in fast allen Fällen zur besagten Kostenrückerstattung durch die Kasse. Damit die Kosten übernommen bzw. Rückerstattet werden, sind einige Dinge zu beachten. So darf es sich bei der Person nicht um eine verwandte oder verschwägerte Person bis zum 2 Grade handeln, zumindest wird in diesem Fall keine Vergütung bezahlt. Es können jedoch Aufwandsentschädigungen übernommen werden wie z.B. Fahrtkosten auch wird eventueller Dienstausfall bezahlt (jedoch nur bis zu der Höhe, welche entstehen würde durch Vergütung einer anderen Person) außerdem werden nur Kosten übernommen beim vorherigen einschalten der Krankenkasse und in einem angemessenen Maße. In der privaten Krankenversicherung besteht kein Anspruch auf Haushalthilfe, es gibt jedoch die Möglichkeit bei abschließen einer privaten Krankenversicherung den Zusatzbaustein der Krankenhaustagegeldversicherung zu wählen, in diesem werden auch Dinge wie eine Haushaltshilfe mit berücksichtigt.
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