Krankentagegeld (private Krankenversicherung)

Krankentagegeld gibt es nur in der privaten Krankenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es dagegen Krankengeld. Krankentagegeld ist also das Gegenstück, der privaten Krankenversicherung, zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt jedoch einige entscheidende Unterschiede, so ist das Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung in seiner höhe „frei“ versicherbar, in der gesetzlichen Krankenversicherung wird hingegen nur 70 Prozent vom Bruttolohn und dies auch nur bis zu höchstens 90 Prozent vom Nettolohn ausgezahlt. Es gibt jedoch Sonderregelungen so bekommen Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung kein Krankengeld außer bei Abschluss eines „Zusatzbausteins“(einer Versicherung für Krankengeld). Mehr zum Thema Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung erfahren Sie in unserem Versicherungslexikon unter Krankengeld (gesetzliche Krankenversicherung). Beim Krankentagegeld ist diese Einschränkung wie gesagt nicht vorhanden, allerdings ist auch hier die Summe nicht unbegrenzt. Beim Krankentagegeld darf man sein gesamtes Einkommen aus Arbeit absichern lassen, also nicht mehr als man bei Gesundheit durch die Arbeit bekommt, da es gesetzlich Verboten ist sich durch eine Krankheit in einer solchen Art zu bereichern. Je höher das Krankentagegeld desto höher natürlich auch die Prämie. Eine weiterer Unterschied, beim Krankentagegeld ist der Zeitpunkt ab wann Krankentagegeld von dem Versicherungsunternehmen bezahlt werden soll frei wählbar. Dieser Faktor spielt selbstverständlich auch eine Rolle bei der höhe der Prämie. In der Regel wird das Krankentagegeld bei Arbeitnehmer so versichert, dass keine Einkommenslücke entsteht, was bedeutet, dass besagtes Krankentagegeld direkt nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung greift. Bei Selbständigen ist dies kaum bzw. nicht realisierbar, da es hier keine Lohnfortzahlung gibt und eine Krankentagegeldversicherung für Selbständige die ab dem ersten Tag bezahlen würde von Versicherungsunternehmen so nicht angeboten wird. In der Regel wird hier Krankentagegeld nach 4 Wochen ausgezahlt bzw. versichert. Einige Unternehmen bieten Selbständigen auch schon Krankentagegeld nach einem geringeren Zeitraum, doch die Prämien würden sich durch eine solche Absicherung enorm erhöhen, so dass es sich in der Regel nicht Lohnen sollte eine solche Absicherung vorzunehmen.

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