Krankenversichertenkarte

Die Krankenversichertenkarte manchmal auch Krankenversicherungskarte genannt ist eine Karte die mehrere Funktionen erfüllt. Sie dient als Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. des gesetzlichen Krankenversicherungssystems in der Bundesrepublik. Die Karte für Personen die sich in der privaten Krankenversicherung befinden wird Umgangssprachlich auch Krankenversichertenkarte bzw. Krankenversicherungskarte genannt, heißt aber eigentlich Card für Privatversicherte. Es gibt einige Unterschiede zwischen der Card für Privatversicherte und der Krankenversichertenkarte. Mehr zu der Card für Privatversicherte finden Sie in unserem Versicherungslexikon unter Chip-Karte für Privatversicherte. Die Krankenversichertenkarte dient jedoch nicht nur als Nachweis, sie regelt auch die Abrechnung zwischen dem Arzt bzw. Krankenhaus etc. und der entsprechenden Krankenkasse. Seit Jahren wird versucht die Krankenversichertenkarte durch die neue elektronische Gesundheitskarte abzulösen, was bisher jedoch nicht gelang (auch die private Krankenversicherung besitzt großes Interesse die Card für Privatversicherte durch die elektronische Gesundheitskarte zu ersetzen, doch auch hier gibt es noch große Steine aus dem Weg zu räumen). Auf der Krankenversichertenkarte sind die Bezeichnung und der Ort der ausstellenden Krankenkasse, Kassennummer bzw. Institutionskennzeichen, Kartennummer, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversichertennummer, Versicherungsstatus, dauer der Kartengültigkeit, 1 Byte XOR-Prüfsumme über die gesamten Versichertendaten, optional noch der Titel der Person, ein Namenszusatz, entsprechender Ländercode (ist keiner vorhanden bedeutet das ist gleich Deutschland) und ein Kennzeichen bei Teilnehmern an einem Disease-Management-Programm. Seit dem 1. Januar 1996 sollte eigentlich auch ein Lichtbild für über Fünzehnjährige auf der Krankenversichertenkarte vorhanden sein, denn es ist gesetzlich vorgeschrieben und somit verpflichtend. Es wurde jedoch nicht durchgesetzt bzw. umgesetzt so das es dieses Lichtbild auf den Krankenversichertenkarten de facto nicht gibt. Auf der Krankenversichertenkarte dürfen keine anderen bzw. weitere Daten gespeichert werden, dies ist im größeren Umfange auch gar nicht möglich, da der Speicherchip nicht dafür ausgelegt ist.

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