Kuren
Eine Kur soll die Gesundheit stärken und unterstützend bei der Genesung von Krankheiten und Leider aller Art helfen, sie findet in Kurorten und Heilbädern statt. Wer für die Kosten einer Kur aufkommt ist unterschiedlich. So ist z.B. bei Mutter-Kind Kuren oder Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Arbeitnehmer die gesetzliche Rentenversicherung zuständig, bei der Anschlussheilbehandlung z.B. nach einer Operation wiederum ist die Krankenversicherung zuständig und bei wieder anderen Fällen bzw. in anderen Situationen sind es noch weitere von den schon genannten verschiedene Leistungsträger. Generell gilt für Kuren folgendes, bei speziellen Fragestellung oder ähnlichem ist ein Anfragen bei den entsprechenden Unternehmen bzw. Kassen unumgänglich da es durchaus Abweichungen zu der folgenden Ausführung geben kann.
Die private Krankenversicherung bietet Ihnen Kurkostentarife an bzw. sind in vielen Fällen Kuren in den Krankenversicherungstarifen enthalten (also Bedingungen für die Übernahme von Kurkosten und Leistungsumfang etc.). Bei einem Zusatztarif bzw. Baustein ist meistens eine Krankheitskosten- oder Krankenhauszusatzversicherung beim gleichen Versicherer die Vorraussetzung. Die Tarife sind entweder auf den Ersatz der nachgewiesenen medizinischen Kosten oder auf die Zahlung eines pauschalen Tagegeldes abgestellt. Die Entscheidung, ob eine Kur angetreten wird oder nicht, liegt bei Ihnen und Ihrem Arzt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung kann Ihre Krankenkasse Ihnen eine ambulante oder stationäre Vorsorgekur bewilligen oder auch nicht. Vorrausetzung ist natürlich auch hier ein ärztlicher Bericht etc. bei einer Ablehnung lohnt die Rücksprache mit dem Arzt durchaus, da in einigen Fällen unberchtigter Weise abgelehnt wird. Ganz nach dem Motto erst einmal ablehnen und mal gucken was passiert, auch gerade wenn es sich nicht um die Krankenkasse handelt sondern den Rentenversicherungsträger ist nach einer Ablehnung noch nichts verloren. Ist doch gerade bei der Rentenversicherung dieses Verhalten weit verbreitet ersteinmal alles und jeden abzulehnen. Bei ambulanten Kuren, die in der Regel bis zu drei Wochen dauern können, übernimmt die Kasse einen sehr geringen Zuschuß für Verpflegung und Unterbringung, der nicht Ansatzweise die Kosten deckt. Reicht die ambulante Kur nicht aus, kann die Kasse die Vorsorgemaßnahme in einer stationären Einrichtung erbringen. Hier trägt die Kasse die Kosten bis auf eine geringe Zuzahlung täglich für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. In der Regel können die Kassen die Kuren nur alle vier Jahre gewähren. Die Notwendigkeit einer Kur wird in der Regel durch den Medizinischen Dienst der Kassen geprüft.
PKV - Kurzinfos
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