Leistungseinschränkungen
Leistungseinschränkungen in der Krankenversicherung können durch Beitragsrückstände zustande kommen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Versicherungslexikon unter Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft. Es wird auch von Leistungseinschränkungen gesprochen, wenn Leistungen erst nach einem gewissen Versicherungszeitraum in Anspruch genommen werden können (Wartezeiten). Mehr dazu erfahren Sie in unserem Versicherungslexikon unter Anrechnung von Wartezeiten. Zu guter letzt kann man auch von Leistungseinschränkungen sprechen, wenn die Leistungen eingeschränkt sind bzw. gewisse Behandlungen von der Krankenversicherung nicht mitversichert werden. Dies ist eigentlich bei allen Tarifen der Fall, so ist es z.B. eine Leistungseinschränkung, wenn bei einem sehr günstigen Tarif für den stationären Bereich kein Zweibettzimmer und keine Chefarztbehandlung mitversichert sind. Generell gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung aus dieser Sicht viele Einschränkungen, da es sich nur um eine „Mindestversorgung“ handelt. Bei der privaten Krankenversicherung gibt es hingegen weniger Einschränkungen, jedoch je nach Tarif auch noch erhebliche umso hochwertiger (umfangreicher) der Tarif umso weniger Leistungseinschränkungen bestehen und umso teuerer werden die Prämien.
PKV - Kurzinfos
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