Maximalsystem

Der Begriff Maximalsystem findet im Gegensatz zum Begriff des Maximal-Prozentualsystems und des Prozentual-Maximalsystems kaum namentliche Anwendung in der privaten Krankenversicherung. Gemeint ist mit dem Begriff des Maximalsystems jedoch das der Versicherte ab einer gewissen Höhe ganz alleine für weitere Kosten aufkommt. Wird der Begriff Maximalsystem auch kaum mit Namen verwendet so findet dessen Inhalt bzw. Begrifflichkeit doch in vielen Tarifen der privaten Krankenversicherung seine Anwendung. So wird z.B. für Brillen bzw. für die Gestelle der Brillengläser innerhalb eines gewissen Zeitraums ein bestimmter Betrag zur Verfügung gestellt, der Versicherte bekommt nur diesen im Vertrag festgehaltenen Betrag für die „Brille“ ausbezahlt, kostet es mehr, muss der Versicherte für die restlichen Kosten selber aufkommen und zwar komplett und nicht nur für einem prozentualen Anteil.

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