Mehrbettzimmer
Im Krankenhaus gibt es verschiedene Räume für die Übernachtung von stationären Patienten. Es gibt das Einbettzimmer, also ein Zimmer in dem nur ein Patient liegt, das Zweibettzimmer in dem zwei Patienten liegen und das Mehrbettzimmer meistens mit vier oder mehr Patienten belegt, es gibt aber auch Mehrbettzimmer die für drei Patienten ausgerichtet sind. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist einem grundsätzlich das Mehrbettzimmer zugewiesen, es kann jedoch vorkommen das man in ein Zweibettzimmer oder sogar Einbettzimmer untergebracht wird. Dies geschieht jedoch nur in sehr seltenen Fällen, z.B. wenn alle Mehrbettzimmer belegt sind oder man in einer Station untergebracht wird bzw. werden muss in dem nur Zweibettzimmer vorhanden sind, so wie es in einigen Krankenhäusern durchaus vorkommt. Auch eine Chefarztbehandlung ist theoretisch möglich z.B. bei einem besonderen Fall oder Medieninteresse usw. kommt jedoch extrem selten vor. Als Privatversicherter gibt es die Möglichkeiten, sich entweder für das Mehrbettzimmer, Zweibettzimmer, oder sogar ein Einbettzimmer zu entscheiden. Das Mehrbettzimmer ist in der Regel in günstigen Tarifvarianten versichert sowie die normale Behandlung bist zu den Höchstsätzen in manchen Fällen auch Regelhöchstsätzen, in umfangreicheren und leicht teueren Tarifen bzw. Tarifoptionen erhält man das Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung und den Höchstsätzen teilweise sogar mit individueller Honorarvereinbarung (also noch über die Höchstsätze hinaus), einen Versicherungsschutz und eine Behandlung wie sie der gesetzlich Versicherte nicht erhält, in den Toptarifen oder Tarifoptionen gibt es das Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung und individueller Honorarvereinbarung, einen Versicherungsschutz wie ihn nur die wenigsten kennenlernen. In manchen Tarifen gibt es auch Zusatzoptionen etc. bei denen ein Mehrbettzimmer mit Chefarzt z.B. versichert wird, oben genannte Möglichkeiten bilden nur die Regel und stellen nicht das einzige was es an Versicherungsmöglichkeiten gibt dar. Oft werden bei umfangreicheren Tarifen bzw. Tarifoptionen für den Stationärenbereich, Gelder für jeden Tag im Krankenhaus bei denen man auf den Chefarzt und bzw. oder das Zweibettzimmer verzichtet, gleiches gilt natürlich für das Einbettzimmer bezahlt. Verzichtet der Versicherte also auf diese Zusatzleistungen im Krankenhaus und nimmt nur die „normalen“ Leistungen wie Mehrbettzimmer und kassenärztliche Leistungen in Anspruch, erhählt er ca. 50 Euro am Tag. Natürlich kann auch ein Privatversicherter mit Versicherungsschutz für das Mehrbettzimmer und normaler- bzw. kassenärztlicher Behandlung in den Genuss des Zweibettzimmers und des Chefarztes kommen, dies geschieht wenn die gleichen Vorraussetzungen für diese Leistungen wie bei dem gesetzlich Versicherten eintreten, dann entstehen dadurch auch keine weiteren Kosten. In der Regel geschieht dies aber nicht.
PKV - Kurzinfos
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