Mehrfachversicherung
Eine Mehrfachversicherung liegt dann vor, wenn bei mehreren Versicherungsunternehmen ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist und die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen oder die Summe der Entschädigung, die von jedem Versicherungsunternehmen ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wäre, oder aus anderen Gründen den Gesamtschaden übersteigt. Vieles wichtige in diesem Zusammenhang haben wir bereits in unserem Versicherungslexikon unter dem Begriff Doppelversicherung erklärt. Hier gehen wir nur auf die Praxis der Mehrfachversicherung im Bezug auf die private Krankenversicherung und die Nutzbarkeit der Mehrfachversicherung beim Thema Anwartschaftsversicherung ein. Früher war es durchaus nicht unüblich bei mehreren privaten Krankenversicherern einen Antrag zu stellen, so hielt man sich bis zu letzt alle Möglichkeiten offen und konnte sich dann immer noch entscheiden. Dies funktionierte weil die privaten Krankenversicherungsunternehmen damals bei Nichtbezahlung der ersten Prämie den Vertrag einfach nicht aufleben ließen und nicht auf den Erstbeitrag bzw. die Versicherung bestanden. Heute ist dieses Verhalten nicht mehr möglich, da es die Versicherungspflicht in Hinblick auf die Krankenversicherung gibt, so dass es dem Versicherungsunternehmen nicht mehr möglich ist beim nicht bezahlen der ersten Prämien den Kunden ziehen zu lassen. Es würden auf den Kunden in einer solchen Situation also mehrfache Kosten für Versicherungsprämien zukommen sowie die Problematik der Erlaubtheit, welche wir in unserem Versicherungslexikon unter dem Artikel Doppelversicherung ausführlich beschrieben. Eine Ausnahme bezüglich der Richtigkeit bzw. Erlaubtheit der Mehrfachversicherung bildet hierbei die Anwartschaftsversicherung für die private Krankenversicherung, doch ob es hier wirklich sinnvoll ist mehrere Anwartschaften zu bezahlen nur um möglichst flexibel zu sein, ist sehr fraglich. Auf jeden Fall sollte man sich diesbezüglich ausführliche Gedanken machen und von einem Fachmann beraten lassen, auch zu beachten ist, Anwartschaftsversicherungen müssen ordentlich gekündigt werden, es reicht also nicht aus sich am Ende für eine der Versicherungen zu entscheiden, sondern man muss die anderen dann auch noch Kündigen, was ja möglicherweise dann erst in vielen Monaten geht, so dass es trotzt dann bestehender privater Krankenversicherung noch zu Beiträgen für mehrere Anwartschaftsversicherungen kommem würde.
PKV - Kurzinfos
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