Psychotherapie

Psychotherapie ist der Oberbegriff für eine große Anzahl an psychologischen Verfahren die psychische Leiden, Krankheiten und Verhaltensstörungen heilen bzw. mindern sollen. Der Begriff stammt aus dem Altgriechisch von den Wörtern psycho = Seele und therapiea = heilen ab. Bei einer Psychotherapie handelt es sich nicht um eine Behandlung durch Medikamente bzw. chemische Substanzen etc., häufig wird jedoch eine Psychotherapie durch eben solche Mittel begleitet. Inwiefern Psychotherapie von der Krankenversicherung übernommen wird ist sehr unterschiedlich. Die privaten Krankenversicherungen orientieren sich an den Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung, bieten aber meisten einen etwas weiteren Umfang. In vielen so genannten Einsteigertarifen (besonders günstige und dementsprechend in ihrer Leistung weniger umfangreiche Tarife) werden ambulante Psychotherapien nicht mitversichert. Es werden also keine Kosten dafür erstattet, anders sieht dies hingegen bei stationäreren Psychiatrie Aufenthalten aus. Bei umfangreicheren Tarifen sind jedoch auch Psychotherapien mitversichert, der Umfang ist jedoch auch hier unterschiedlich. In der Bundesrepublik Deutschland dürfen Psychotherapien nur von Ärzten mit entsprechender Zusatzausbildung, psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und in gewissem Umfang auch von Heilpraktikern für Psychotherapie durchgeführt werden. Die Psychotherapie gilt bei nicht wenigen Personen als umstritten, auch gibt es einen ständigen internen Zwist über bestimmte Verfahren und Therapien. Die gesetzlichen Krankenkassen leisten in der Regel nur bei den so genannten „anerkannten Verfahren“. Darunter Fallen im wesentlichen 4 Formen, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie nach Freud, Jung, oder Adler sowie Verhaltenstherapie mit unterschiedlichen Schwerpunkten und die Fokaltherapie oder dynamische Therapie. Einige andere Formen wie Autogenes Training können auch genehmigt und finanziert werden zumeist jedoch nur als Einzelbehandlungen. In der Heilmittelverordnung können auch noch andere Formen von Therapien übernommen werden wie z.B. Ergotherapie und viele mehr. Die private Krankenversicherung orientiert sich wie schon erwähnt an diesen Richtlinien, bietet jedoch meist ein größeres Leistungsspektrum.

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