Regelleistungen
Der Begriff der Regelleistung hat im Bezug auf die Krankenversicherung zwei unterschiedliche Bedeutungen, dies kommt daher das seine Bedeutung in der gesetzlichen Krankenversicherung eine ganz andere ist, als jene in der privaten Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung versteht man unter Regelleistungen, jene Leistungen, welche durch die Sozialgesetzbücher für gesetzlich Versicherte einheitlich geregelt sind. Man spricht auch von der Grundversorgung für den Versicherten, durch die einheitliche Regelung erhält der Versicherte, egal bei welcher gesetzlichen Krankenkasse er sich befindet, diese Leistungen. Darunter fällt z.B. das Krankengeld für Angestellte, gewisse Medikamente, Erstversorgung und vieles mehr. In der privaten Krankenversicherung wird das Wort Regelleistung hingegen für den Krankenhausbereich verwendet. Unter Regelleistungen versteht man hier, die zum allgemeinen Pflegesatz des Krankenhauses gehörenden Leistungen. Bei Regelleistungen handelt es sich grob gesagt um die gleichen Leistungen die auch eine gesetzlich versicherte Person im Krankenhaus erhält. Umfangreichere Leistungen grenzt man durch den Begriff der Wahlleistung ab. In den günstigsten Tarifvarianten der Versicherungsunternehmen sind meisten nur die Regelleistungen für den stationären Bereich abgesichert. In allen umfangreicheren Tarifen bzw. Zusatzbausteinen kommen dann die verschiedene Wahlleistungen wie z.B. Chefarztbehandlung usw. hinzu.
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