Rehabilitation

Rehabilitation stammt vom lateinischen rehabilitatio = Wiederherstellung ab und bedeutet das Wiederherstellen eines verlorenen Zustandes. Wir gehen auf diesen Begriff nur in Zusammenhang bezüglich des Gesundheitszustandes und damit der medizinischen Bedeutung von einer Rehabilitation ein. Durch eine Rehabilitation wird versucht entstandene Unfallschäden, oder Schäden durch schwere Erkrankungen zu beseitigen, oder zu mildern und so möglichst eine Wiederherstellung des körperlichen Zustandes vor dem Unfall bzw. der Erkrankung zu erreichen. Dafür angewandt werden ambulante Rehamaßnahmen, sowie Aufenthalte in „Reha-Kliniken“ (früher und in der Umgangssprache immer noch Kuren gennant), gemischten Krankenanstalten und Sanatoriumsaufenthalte. Die dadurch entstehenden Kosten haben häufig nichts mit der Krankenversicherung zu tun. So kommen für Rehabilitationmaßnahmen von Angestellten, die dazu dienen deren Leistungsfähigkeit wiederherzustellen bzw. zu erhalten die Rentenversicherungsträger, oder unter gewissen Umständen auch die Berufsgenossenschaften auf. Ambulante Rehamaßnahmen, so wie z.B. Physiotherapie fallen in der Regel nicht unter eine Rehabilitation im krankenversicherungstechnischen Sinn. Sie zählen zu den „ambulanten“ bzw. „stationären Leistungen“ der jeweiligen Krankenversicherung (die entsprechenden Leistungen fallen meist unter die Kategorie und damit dem Leistungsspektrum der Hilfsmittel). In der privaten Krankenversicherung kommt es also auf den jeweiligen Tarif an, was und wie viel die Krankenversicherung übernimmt. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wurden die Leistungen diesbezüglich in den letzten Jahren stark gekürzt und sind sehr einheitlich. Für Aufenthalte in „Reha-Kliniken“ bzw. für Kuren, Sanatoriumsaufenthalte und Behandlungen in gemischten Krankenanstalten werden in der privaten Krankenversicherung nur Kosten übernommen bei vorheriger Anfrage und Zusage von dem Versicherungsunternehmen. Der Umfang bzw. ob überhaupt Kosten übernommen werden hängt ggf. vom Tarif und weiterer Umstände ab. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es hierzu einheitliche Bestimmungen, doch hängt auch hier viel von den Umständen ab. Generell gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung diesbezüglich schlechtere Leistungen. Bei Unzufriedenheit bezüglich der eigenen Absicherung in Hinblick auf Kuren usw. können entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden, welche zum Inhalt eben jene Kosten haben.

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