Restkostenversicherung

Von einer Restkostenversicherung spricht man bei der privaten Krankenversicherung, wenn nicht alle Kosten die durch Krankheit, Unfall usw. entstehen versichert werden müssen sondern nur noch ein Teil. Tritt dieser Fall ein ist die private Krankheitskostenvollversicherung (private Krankenversicherung) natürlich dem entsprechend sehr günstig. Dieser Fall tritt bei allen Personen ein, die Beihilfeberechtigt sind so z.B. Beamte mehr dazu erfahren Sie in unserem Versicherungslexikon unter Beihilfe. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist dies hingegen nicht gegeben, dort muss trotzdem der volle Beitrag bezahlt werden, welcher sich vom Brottulohn ableitet. Aus diesem Grund ist die private Krankenversicherung bei Beihilfeberechtigten ein „absolutes muss“, denn eine entsprechende private Krankenversicherung ist nicht nur viel Leistungsstärker sondern auch noch wesentlich günstiger als eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das die private Krankenversicherung umfangreicher und besser als die gesetzliche Krankenversicherung ist und sich dabei auch noch günstiger darstellt ist die Regel zumindest für jeden der die Wahl zwischen beiden Krankenversicherungssystemen hat, bei Beihilfeberechtigten verstärkt sich dies jedoch noch einmal enorm.

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