Sachleistungen
Sachleistungen in der Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung, man spricht von Sachleistungen, wenn dem Patienten Leistungen von der Krankenkasse bzw. dem Versicherungsunternehmen bereitgestellt werden. So kann er Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung z.B. bei der Krankenbehandlung in Anspruch nehmen, ohne dabei mit dem eigentlichen Leistungserbringer (z.B. Arzt) ein wirklich freies Verhältnis einzugehen, so bekommt er z.B. von diesem auch keine Rechnung für seine erbrachten Leistungen usw. . Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung spricht man auch vom Sachleistungsprinzip im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung wo das Kostenerstattungsprinzip zur Anwendung kommt. Für den Versicherten ist das Kostenerstattungsprinzip wesentlich besser, jedoch nicht unter den Bedingungen welche in der gesetzlichen Krankenversicherung damit Verbunden sind. Sachleistungen werden jedoch auch in der privaten Krankenversicherung oder der privaten Pflegeversicherung erbracht, ohne dabei allerdings das Sachleistungsprinzip auf den ganzen Versicherungsumfang auszudehnen und auch ohne Verpflichtung, dass Kostenerstattungsprinzip bleibt also bei diesen Fällen als Wahlmöglichkeit erhalten. So gibt es z.B. in der privaten Pflegeversicherung (bei einigen Versicherungsunternehmen) die Möglichkeit sich für die ambulante Hilfe eines professionellen Pflegedienstes zu entscheiden (gibt es auch bei manchen Pflegekassen). In der privaten Krankenversicherung bieten z.B. einige Versicherungsunternehmen in manchen Tarifen die Bereitstellung von Hilfsmittel an. Sachleistungen gibt es also auch in der privaten Krankenversicherung sowie in der privaten Pflegeversicherung unter Umständen, besagtes Sachleistungsprinzip ist bei diesen beiden hingegen zum Glück unbekannt. Mehr über die unterschiede zwischen Sachleistungsprinzip und Kostenerstattungsprinzip erfahren Sie in unserem Text zur privaten Krankenversicherung.
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