Selbstbeteiligung im Krankenhaus (gesetzliche Krankenversicherung)

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei vielen Leistungen die Pflicht der Selbstbeteiligung vom Versicherungsnehmer. Allgemein denken die meisten Personen bei dem Wort Selbstbeteiligung im Bezug auf die Krankenversicherung nur an die private Krankenversicherung, dies ist so nicht zutreffend. So gibt es in der privaten Krankenversicherung zwar in vielen Tarifen die Möglichkeit durch eine frei gewählte Selbstbeteiligung die Beiträge stark zu reduzieren und auch sonst sind gewisse Arten von Selbstbeteiligung gang und gebe, doch gibt es auch einige Selbstbeteiligungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Leider handelt es sich dabei jedoch um keine frei gewählten, welche dann die zu zahlenden Beiträge senken würden. In einigen Wahltarifen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es zwar auch diese Möglichkeit, dies ist jedoch meist völliger Unsinn, da es sich nicht rechnet und an andere Bedingungen gebunden ist, welche für den Versicherungsnehmer viele Nachteile mit sich bringen. Eine Art der Selbstbeteiligung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Selbstbeteiligung im Krankenhaus, der Versicherungsnehmer zahlt der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Krankenhausaufenthalt 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr. Bei Rehabilitationsmaßnahmen die nicht unter eine Anschlussbehandlung fallen, kommen 10 Euro pro Tag für die gesamte Dauer der Maßnahme auf den Versicherten zu. Rechnet man hierzu noch die anderen Selbstbeteiligungen in der gesetzlichen Krankenversicherung hinzu, sieht man das es in der gesetzlichen Krankenversicherung unter Umständen durchaus zu größeren Summen an Selbstbeteiligung kommen kann. Für einige Personen besteht die Möglichkeit sich von diesen Selbstbeteiligungen befreien zu lassen nachdem ein bestimmter Prozentsatz der Einkünfte schon für eben solche Kosten ausgegeben worden ist.

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