SGB V

Das fünfte Sozialgesetzbuch ist ein Teil des (Sozialgesetzbuches) SGB, welches aus 12 Teilen besteht und auf welches wir schon mit einem Artikel in unserem Versicherungslexikon eingegangen sind. Im fünften Sozialgesetzbuch ist alles rund zur gesetzlichen Krankenversicherung geregelt, es geht auf die gesetzliche Krankenversicherung mit über 400 Paragraphen in 12 Kapiteln ein. Im zweiten Kapitel geht es z.B. auf den versicherten Personenkreis ein, damit gibt es auch direkte gesetzliche Bestimmungen zur privaten Krankenversicherung, da es die Vorraussetzungen, um in die private Krankenversicherung zu dürfen, festlegt. Unter anderem durch diese ständige Veränderungen im Bezug auf die private Krankenversicherung, ändert sich auch der Inhalt des fünften Sozialgesetzbuches ständig.

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