Spartentrennung
Spartentrennung gibt es sicherlich in vielen Bereichen, spricht man von Spartentrennung im Bereich der Versicherung handelt es sich dabei in der Regel um den Grundsatz zu Spartentrennung im Versicherungswesen, welcher im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) definiert wird und besagt das Versicherungsunternehmen die im Lebens- oder substitutiven Krankenversicherungsgeschäft tätig sind keine anderen Versicherungsparten betreiben dürfen. Sie dürfen also kein Schaden- oder Unfallversicherungsgeschäft betreiben. Lebensversicherung, Krankenversicherung sowie Schaden- und Unfallversicherung müssen also in jeweils eigenständigen Unternehmen betrieben werden. Unter die Schaden- und Unfallversicherung fallen eine Vielzahl von Versicherungen, weswegen man diesen Bereich auch Kompositversicherung (lat. compositio was unter anderem Zusammenstellung und Zusammensetzung bedeutet) nennt, denn es ist aus mehreren Versicherungszweigen zusammengesetzt bzw. zusammengestellt. Früher viel auch die Rechtsschutzversicherung unter die Spartentrennung wie die Lebensversicherung und die substitutive Krankenversicherung, dies ist jedoch jetzt nicht mehr der Fall. Die Rechtsschutzversicherung muss jedoch immer noch in eine zumindest rechtlich selbständige Gesellschaft ausgelagert werden auch wenn sie jetzt unter die Kompositversicherung fällt. Die Spartentrennung führ dazu das es neben einer so genannten Konzernmutter, welche meist eine Finanz-Holding ist, drei weitere Versicherung AG´s gibt, entsprechend der drei verschiedenen Sparten sowie eine Rechtsschutz GmbH. Durch die Spartentrennung entstehen verschiedene Vorteile, z.B. wird so verhindert, dass es zu Interessenkonflikten kommt. Neben dem Begriff der Spartentrennung gibt es noch die so genannte kleine Spartentrennung diese besagt, dass jeder Versicherungszweig sich auf Dauer selber tragen soll. Die kleine Spartentrennung ist jedoch keine gesetzliche Pflicht und wird kaum erreicht, gibt es doch Versicherungszweige die sich eigentlich bei keinem Versicherer lohnen bzw. gar nicht darauf ausgelegt sind selber schwarze Zahlen zu schreiben, so hat z.B. das Kfz-Haftpflichtgeschäft eigentlich die Aufgabe, als Einstieg für weiteren Versicherung zu dienen.
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