Überforderungsklausel

Durch die Überforderungsklausel soll eine zu starke Belastung bei Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung verhindert werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es z.B. Zuzahlungen bei Arzneimittel, stationärer Behandlung und vielen anderen Leistungen. Die Überforderungsklausel legt fest, dass diese Zuzahlungen auf 2 Prozent der Bruttoeinnahmen im Jahr begrenzt sind. Erreicht ein Versicherter diese Grenze, kann er sich für den Rest des Jahres von solchen Zuzahlungen befreien lassen. Bei chronisch Kranken gelten hingegen nicht 2 Prozent sondern 1 Prozent vom Bruttojahreseinkommen. Oft werden Überforderungsklausel und Härtefallregelung verwechselt, oder als ein und das selbe gedacht, dies stimmt jedoch nicht handelt es sich bei der Härtefallregelung doch um etwas ganz anderes. Bei der Härtefallregelung handelt es sich um eine kostenfreie Regelversorgung für Personen die aufgrund ihres niedrigen Einkommens sonst unzumutbar belastet würden, auch fallen Sozialhilfeempfänger, Empfänger von Arbeitslosengeld II und Personen in Ausbildungsförderung unter genannte Regelung.

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