Versicherungsfall
Ein Versicherungsfall bezeichnet ein eingetretenes bzw. ein eintretendes Ereignis was die Leistungspflicht des Versicherers auslöst. Der Begriff des Versicherungsfalls stammt aus dem Versicherungsrecht und wird sowohl bei privaten Versicherungen wie auch in Sozialversicherungen angewandt. In der privaten Krankenversicherung sowie in der gesetzlichen Krankenversicherung löst z.B. der Versicherungsfall Angina die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens bzw. der gesetzlichen Krankenkasse aus. Der Umfang dieser Leistungspflicht in der privaten Krankenversicherung ist je nach Tarifbedingungen etc. unterschiedlich. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es hingegen einen fast einheitlichen Leistungsumfang der durch das Gesetz vorgegeben ist, Unterschiede im größeren Maße gibt es in der gesetzlichen Krankenkasse hingegen z.B. durch eventuelle Zusatztarife (Optionen).
PKV - Kurzinfos
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