Versicherungsfreiheit

Die Begriffe von Versicherungsfreiheit und Versicherungspflicht in Bezug auf die Krankenversicherung in einer kurzen Zusammenfassung erklärt. Versicherungsfreiheit kann insofern missverständlich sein, da es in der Bundesrepublik seit einiger Zeit eine allgemeiner Krankenversicherungspflicht für alle Bürger gibt. Versicherungsfreiheit bezieht sich also nur auf die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Von Versicherungsfreiheit spricht man also bei einer Person die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung sein muss, sondern die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung besitzt bzw. zumindest aus gesetzlicher Sicht einmal besessen hat, diese Zusätze sind wichtig, da auch von Versicherungsfreiheit gesprochen wird bei Personen die in der privaten Krankenversicherung sind und nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung können und bei Personen die in die private Krankenversicherung vom gesetzte her dürften, es jedoch aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht können. Nicht von Versicherungsfreiheit spricht man hingegen bei Personen die zwar einmal dieses Status besaßen, dann aber wieder Versicherungspflichtig wurden. Der Begriff Versicherungspflicht besagt wie dem zuvor geschriebenen zu entnehmen ist also die Pflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. Versicherungsfreiheit besitzen eine Vielzahl von Personen, so z.B. Selbständige, Angestellte ab einen gewissen Gehalt (derzeit mit dem Zusatz, dass erst nach dreijährigen Überschreiten der Grenze in die private Krankenversicherung gewechselt werden darf), Beamte und viele weitere Personengruppen unter gewissen Umständen.

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