VN
VN bedeutet Versicherungsnehmer, der Begriff des Versicherungsnehmers erklärt sich so gut wie von selbst. Der Versicherungsnehmer ist jene Person die eine Versicherung besitzt und eben auf diese Versicherung hin bezeichnet man ihn als Versicherungsnehmer. Es gibt im Bereich der privaten Krankenversicherung neben den Versicherungsnehmer (die versicherte Person) natürlich noch den Versicherungsgeber (die Versicherungsgesellschaft) und in den meisten Fällen den Versicherungsvermittler (Makler, Mehrfachagenten usw.) welche den Versicherungsnehmer an den Versicherungsgeber vermitteln. VN (Versicherungsnehmer) und VG (Versicherungsgeber) sind also Notwendig für das zustande kommen eines Versicherungsvertrages und eines Versicherungsverhältnisses, in den meisten Fällen werden diese beiden Parteien durch einen Versicherungsvermittler zusammen geführt. Den Begriff VN findet man sowie die meisten Abkürzungen jedoch hingegen nur in der Fachsprache von Makler etc., entsprechenden Dokumenten der Versicherungsgesellschaften bzw. im Versicherungsvertragsgesetz usw. wieder. Im Umgang mit dem Kunden sollten dies eigentlich so nicht auftauchen.
PKV - Kurzinfos
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