Wartezeitenanrechnung / erlass

Auf den Begriff der Wartezeit, der Wartezeitanrechnung sowie eines möglichen Erlass von Wartezeiten sind wir bereits in einem vorherigen Lexikonartikel unseres Versicherungslexikons mit dem Namen Anrechnung von Wartezeiten eingegangen. Deswegen verweisen wir an dieser Stelle auf besagten Artikel und verfassen nicht noch einmal einen neuen. Abschließend sei nur gesagt das in der privaten Krankenversicherung (Krankheitskostenvollversicherung) die Wartezeiten meisten keine wirkliche bzw. keine große Rolle spielen, bei Zusatzversicherung ist dies hingegen oft ganz anderes, dort sollte man sich genau über Wartezeiten usw. informieren welche unterschiedlich sein können, doch fast immer gegeben sind gerade im Zahnbereich usw. . Fragt man z.B. seine Krankenzusatzversicherung bezüglich der Übernahme von Kosten für jenes oder dieses, ist eine Kündigung solange noch Wartezeiten bestehen keine Seltenheit, da die Versicherung nicht für die Kosten aufkommen möchte, ähnliches gilt wenn die Versicherung diesbezüglich irgendetwas in Erfahrung bringt, also lieber ein wenig länger warten und vorsichtig sein, dann klappt es sozusagen auch mit der Zusatzversicherung.

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